Aber latürnich. Hier in BW ist alles ganz genau geregelt (Nachbarrechtsgesetz BW §12 + 16). Hecke 0,5m. Kleinere Bäume 2-3m, außer kleinere Obstbäume die dürfen 1m im Innenbereich. Birke, Salweide, u.ä. 4m, ausladende Großbäume 8m. Dazu gibt es für jede Klasse noch eine Maximalhöhe, sonst musst...