Nein, leider nicht:
die hintere Baugrenze liegt ca. 2m hinter meiner hinteren Grundstücksgrenze, das Baufenster berechnet sich daher:
Grundstückstiefe= 25,0m N, 26,2m S. Von diesen 25m gehen 7,5m für die vordere, straßenseitige Bauflucht ab, und 3m (bzw. 0,4xWandhöhe, also ggf 4m durch...