Ja super, das klingt doch schlüssig. Der Kaufvertrag kommt zustande, Makler verdient. Ich kann wieder zurücktreten, ändert aber nichts daran, dass der Vertrag zustande kam und der Makler Anspruch hat. Vielen Dank.
Habe das Urteil aus 2015 gelesen zum fast gleichen Fall, dort hat der Makler den...