Wie Wiesel29 schon geschrieben hat, ist es wichtig, dass die Maler- und Tapezierkosten nicht mehr wie 15% vom Gebäudeanteil betragen. Wenn dies der Fall ist, schreibst Du die Kosten über 50 Jahre (2% pro Jahr) ab. Unter der 15% -> Erhaltungsaufwand und sofortige Abschreibung.