Plan selber zeichnen, Architekt nur bis Genehmigungsplanung

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M

michisa86888

Hallo,
würde gerne mal wissen wie viel man an Architektenkosten sparen kann?
Zu unserer Situation. Ich selber bin Bautechniker und es ist für mich kein Problem Pläne zu zeichnen. Wir sind am überlegen ob wir einen Architekten einschalten der bis Max. Genehmigungsplanung dabei ist. Sobald diese dann steht, kann ich alles selber übernehmen. Ich selber traue mir die komplette Planung Unseres Einfamilienhaus nicht selber zu mangels Planungserfahrungen. Es wird ein Preis um 250TEUR ohne Grundstück angestrebt. Ca 150qm Wohnfläche Satteldach, Doppelgarage und Keller.
Machen das Architekten überhaupt? Ist ja dann irgendwie halbe Arbeit. Und wenn ja wie viel wird mich das kosten?
 
T

toxicmolotof

250 TEUR ohne Kaufpreis Grundstück, sonst aber alles mit drin an Nebenkosten? Oder tatsächlich "nur Haus"?

Ich drücke dir fest die Daumen wenn das Gesamtpreis-Grundstück ist. Da musst du neben Architekt aber auch noch andere Dinge sparen.
 
M

milkie

Man kann Architekten auch nur für die Leistungsphasen 1-4 beauftragen. Also bis zur Genehmigung. Das ist nicht so unüblich.
Ob 250T€ inkl. Keller und Garage reichen wage ich aber zu bezweifeln. Es sei denn du bringst viel EL ein.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

würde gerne mal wissen wie viel man an Architektenkosten sparen kann?
Eigentlich keine; es kommt halt darauf an, welche Leistungsphasen Du vereinbarst.

Zu unserer Situation. Ich selber bin Bautechniker und es ist für mich kein Problem Pläne zu zeichnen. Wir sind am überlegen ob wir einen Architekten einschalten der bis Max. Genehmigungsplanung dabei ist. Sobald diese dann steht, kann ich alles selber übernehmen ... Es wird ein Preis um 250TEUR ohne Grundstück angestrebt. Ca 150qm Wohnfläche Satteldach, Doppelgarage und Keller.
Machen das Architekten überhaupt? Ist ja dann irgendwie halbe Arbeit. Und wenn ja wie viel wird mich das kosten?
Ich weiß leider nicht, ob die anzusetzenden Kosten nach HOAI in Österreich deckungsgleich zu den in der BRD sind. Deshalb habe ich mal schnell Tante Gurgel angeschmissen und über das Institut für Architekturwissenschaften u.a. folgende Angaben gefunden:

Leistungen
  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Einreichplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Objektbetreuung und Dokumentation
(Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen). In der Regel werden die Leistungsgruppen wie folgt zusammengefaßt:

-3. werden in der Regel unter dem Begriff Entwurf zusammengefasst.
Die Ausführungsplanung wird oft auch als Einreichplanung bezeichnet.
-7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung (AVA) abgehandelt.
wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.

Was der Architekt in jeder dieser Phase leistet ist mit Prozenten festgelegt und gliedert sich wie folgt:

3% Anteil an der Grundlagenermittlung
7% Anteil an der Vorplanung
11% Anteil an der Entwurfsplanung
6% Anteil an der Einreichplanung
25% Anteil an der Ausführungsplanung
10% Anteil an der Vorbereitung der Vergabe
4% Anteil an der Vergabe selbst
31% Anteil an der Bauüberwachung
3% Anteil an Objektdokumentation


Das bedeutet Du müßtest 27% der errechneten Baukosten für die Leistung Architektur berücksichtigen. Wobei ich nicht glaube, daß Du mit TEUR 250 für die gewünschte Größe des BV incl. Kosten Doppelgarage hinkommen wirst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

michisa86888

Hallo, danke erst mal für eure Antworten. Eigenleistungen werden definitiv sehr viel erbracht. Ganzer Rohbau wird in Eigenleistung gebaut und diverse andere Arbeiten auch, halt alles was möglich ist. Und ja ich weiss das es sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird aber da muss man durch.
Auf die 250Teur bin ich mal grob gekommen so 150qm x 1600€ = 240000€
Das ganze dann noch plus 40000€ Nebenkosten + Grundstück
Wo von genau müsste ich jetzt die 27% rechnen doch nicht für den Hauspreis?
 
W

Wanderdüne

Wo von genau müsste ich jetzt die 27% rechnen doch nicht für den Hauspreis?
Nein, natürlich nicht.
In D ergibt sich das Honorar aus der (aktuellen) Honorarordnung.
Bei Vereinbarung der Leistungsphasen 1-4 (als Leistungsbild) sind es 27% des gesamten Honorars, errechnet aus der Honorarzone, des Honorarsatzes und der anrechenbaren Kosten (nur für Gebäude und Technik).
Einfach mal nach HOAI-Rechner suchen und Werte eintragen, Abweichungen zur Berechnung in Ö sind möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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