Barley
Hallo,
wir leben in einem Landschaftsschutzgebiet mit landwirtschaftlicher Nutzung im Hochtaunuskreis, sind selbst aber keine Landwirte. Das Haus wurde nachgewiesenermaßen 1914 gebaut und seitdem mehrfach umgebaut und vergrößert (war genehmungspflichtig, wurde erteilt). Das Haus war und ist noch in Familienbesitz.
Nun ist geplant, das Erdgeschoss wegen Familiengründung zu renovieren und gleich umzubauen. Es soll:
- mindestens eine tragende Wand verändert werden,
- mindestens 3 neue Fensteröffnungen angelegt werden, bzw grundlegend verändert werden
- zwei Balkontüren gesetzt werden, eine davon mit einer nach außen führenden Treppe direkt in den Garten
- die baufällige Terrasse erneuert werden
(Anbau, fall es mehr als zwei Kinder werden, da der Wohnraum jetzt schon für die Anzahl der Bewohner knapp ist)
Landesbauordnung und Baugesetzbuch habe ich schon konsultiert, da sollte bis auf den eventuellen Anbau nichts genehmigungspflichtig sein? Oder ist es hier wegen des Landschaftsschutzgebietes anders?
(Zusatzfragen: dürfte ich eine Laube mit Stromanschluss - ist im Garten an diversen Punkten gelegt, müsste nur angeschlossen werden - zur Lagerung von Gerätschaften und gelegentlichen Unterbringung von Gästen errichten? - Was ist, wenn das Wohnhaus durch Beschädigung unbewohnbar geworden ist. Darf ich ein gleichartiges Haus nach Abriss des alten errichten?)
Wer weiss da mehr als ich? Möchte mich ein bisschen vorab informieren, damit ich beim Experten nicht vom Stuhl falle... Vielen lieben Dank im Voraus!
wir leben in einem Landschaftsschutzgebiet mit landwirtschaftlicher Nutzung im Hochtaunuskreis, sind selbst aber keine Landwirte. Das Haus wurde nachgewiesenermaßen 1914 gebaut und seitdem mehrfach umgebaut und vergrößert (war genehmungspflichtig, wurde erteilt). Das Haus war und ist noch in Familienbesitz.
Nun ist geplant, das Erdgeschoss wegen Familiengründung zu renovieren und gleich umzubauen. Es soll:
- mindestens eine tragende Wand verändert werden,
- mindestens 3 neue Fensteröffnungen angelegt werden, bzw grundlegend verändert werden
- zwei Balkontüren gesetzt werden, eine davon mit einer nach außen führenden Treppe direkt in den Garten
- die baufällige Terrasse erneuert werden
(Anbau, fall es mehr als zwei Kinder werden, da der Wohnraum jetzt schon für die Anzahl der Bewohner knapp ist)
Landesbauordnung und Baugesetzbuch habe ich schon konsultiert, da sollte bis auf den eventuellen Anbau nichts genehmigungspflichtig sein? Oder ist es hier wegen des Landschaftsschutzgebietes anders?
(Zusatzfragen: dürfte ich eine Laube mit Stromanschluss - ist im Garten an diversen Punkten gelegt, müsste nur angeschlossen werden - zur Lagerung von Gerätschaften und gelegentlichen Unterbringung von Gästen errichten? - Was ist, wenn das Wohnhaus durch Beschädigung unbewohnbar geworden ist. Darf ich ein gleichartiges Haus nach Abriss des alten errichten?)
Wer weiss da mehr als ich? Möchte mich ein bisschen vorab informieren, damit ich beim Experten nicht vom Stuhl falle... Vielen lieben Dank im Voraus!