Hallo,
In einem benachbarten Dorf unserer Großstadt wird gerade ein Baufeld geplant ... die Firma, welche das Baugebiet mit Einfamilienhaus bebauen möchte, verkauft zugleich auch die Grundstücke ... wir hatten nun bereits 2 Gespräche mit der Firma, wo uns der Bebauungsplan vorgelegt wurde und wir uns auch für ein Grundstück entschieden haben. Nun möchte die Firma mit uns eine Vereinbarung zu Zahlung eines Abschlags über 20000 Euro abschließen, mit welchem uns angeblich das Grundstück reserviert wird.
Ich halte grundsätzlich nichts von einem solchen Vorgehen, wundere mich aber immer wieder, daß dieses Anzahlungsmodell immer noch zu laufen scheint.
"Die Eheleute .... werden dem Auftragnehmer den Auftrag zum Bau einer Einfamilienhaus-Stadtvilla in Auftrag zu geben ...
Wenn es um die reine Sicherstellung des Bauplatzes geht, gibt es einfachere Möglichkeiten, welche zwar einerseits bindend, andererseits aber Ausstiegsszenarien für den Auftraggeber (Dich) lassen; bspw. für den Fall, daß eine tragfähige Finanzierung nicht zustande kommt.
Was meint Ihr? An welche Stellen kann ich mich ggf. wenden um etwas mehr Sicherheit zu erlangen?
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, da der Erschließungsträger auch der Verkäufer ist: friss oder stirb. Auf eine anwaltliche Einrede wird sich der Verkäufer imho nicht einlassen; erst recht nicht, wenn Bauplätze in dieser Gegend rar und damit begehrt sind.
Ich würde Dir anraten, von diesem "Angebot" Abstand zu nehmen, so, wie es vorgelegt wurde. Es ist für mich nachvollziehbar, daß der Verkäufer nicht mit einem hohen Betrag in Vorleistung gehen will (Erwerb des Grundes von der Gemeinde und Erschließung). nicht nachvollziehbar ist, daß er es nicht über eine ca-Parzellierung und damit Verkauf via Notar - gerne mit Bauverpflichtung - beurkunden will. Häufig finden sich in solcher Art Verträgen, Zusätze wie: "die genaue Grundstücksgröße wird nach Vermessung durch das Vermessungsbüro xyz bekannt sein und löst Mehr- oder Minderkosten zum vereinbarten Quadratmeterpreis von "x" Euronen aus". Ebenso wird auf die vermutliche Höhe der Erschließungskosten eingegangen und Minder- und Höchstgrenzen benannt, nach welchen, bei späterer Erschließung des Baugebietes, Kosten in Höhe "x" Euronen zu zahlen sind.
Im Übrigen ist es ein russisches Roulette. Gerade erst haben sich die Baukosten um, im Schnitt, 3% erhöht; keiner weiß, was in 2016/2017 sein wird. Nur eines ist absehbar, die Baukosten werden sicher nicht stagnieren oder sinken. Damit stellt sich für mich zusätzlich die Frage der Sicherheiten. Welche Leistung bietet der Bauträger (BT) aktuell, basierend auf welcher BB und zu welchen Kosten? Du gehst imho nicht nur das Risiko, TEUR 20 abschreiben zu müssen (im Übrigen würde ich darauf drängen, daß dieses Geld verzinst zurückgezahlt werden muß, wenn es nicht zur Ausführung kommt), sondern auch die Katze im Sack zu kaufen. Wäre mir eindeutig zu viel Risiko!
Liebe Grüsse, Bauexperte