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eric2610
Hallo,
wir haben ein Problem mit unserem Bauträger.
Gemäß Plänen haben wir mit dem Bauträger vereinbart, das ein Kellerfenster verkleinert wird und in der Küche eine Terrassentür eingebaut wird. Beides ist so im Kaufvertrag festgehalten.
Im Januar wurde unser Keller dann gegossen und nachdem die Verschalungen abmontiert wurde konnten wir erkennen, dass an dieser Stelle doch wieder ein breites Kellerfenster vorgesehen. Dies habe ich dem Verkäufer bereits vor 3 Wochen mitgeteilt (Schriftlich und Telefonisch. Dieser wollte sich seit dem mit mir in Verbindung setzten. Leider kann ich ihn aber seit dem nicht erreichen. Heute waren wir noch mal an der Baustelle und haben festgestellt das nun die Wände des EG hochgezogen werden und das die Aussparung für die Terrassentür an der Küche nicht vorhanden ist. Die Mauer wurde an dieser Stelle einfach durchgezogen. Des Weiteren haben wir festgestellt das vereinbarte Verschiebungen von weiteren Terrassentüren und Fenstern auch nicht vollzogen worden sind.
Nachdem ich jetzt mal die allerersten Pläne des Bauträgers die wir hatten herausgesucht habe stelle ich fest das die Maße die derzeit am Bau verwendet werden genau diejenigen sind die in den Ursprungsplänen vorkommen.
Was können wir nun machen. Ich habe dem Bauträger auf die Mängel per Email hingewiesen und werde Morgen noch mal versuchen den Bauleiter und den Verkäufer zu erreichen.
Das Kellerfenster und die Terrassentür sind im Kaufvertrag festgehalten und Notariell beglaubigt. Wir haben auch für diese Mehrleistungen bezahlt. Die Fensterverschiebungswünsche waren dem Bauträger seit einem Monat bekannt und die Pläne habe ich vor 10 Tagen für den Architekten Freigezeichnet. Sie sollten also dem Bauträger vorliegen.
Welche Rechte habe ich gegenüber dem Bauträger? Durch das größere Kellerfenster ist nämlich ein liegt dieses zudem genau unter der Terrassentür und macht einen ordentlichen Eingang auch nur durch erhebliche Mehrkosten möglich.
wir haben ein Problem mit unserem Bauträger.
Gemäß Plänen haben wir mit dem Bauträger vereinbart, das ein Kellerfenster verkleinert wird und in der Küche eine Terrassentür eingebaut wird. Beides ist so im Kaufvertrag festgehalten.
Im Januar wurde unser Keller dann gegossen und nachdem die Verschalungen abmontiert wurde konnten wir erkennen, dass an dieser Stelle doch wieder ein breites Kellerfenster vorgesehen. Dies habe ich dem Verkäufer bereits vor 3 Wochen mitgeteilt (Schriftlich und Telefonisch. Dieser wollte sich seit dem mit mir in Verbindung setzten. Leider kann ich ihn aber seit dem nicht erreichen. Heute waren wir noch mal an der Baustelle und haben festgestellt das nun die Wände des EG hochgezogen werden und das die Aussparung für die Terrassentür an der Küche nicht vorhanden ist. Die Mauer wurde an dieser Stelle einfach durchgezogen. Des Weiteren haben wir festgestellt das vereinbarte Verschiebungen von weiteren Terrassentüren und Fenstern auch nicht vollzogen worden sind.
Nachdem ich jetzt mal die allerersten Pläne des Bauträgers die wir hatten herausgesucht habe stelle ich fest das die Maße die derzeit am Bau verwendet werden genau diejenigen sind die in den Ursprungsplänen vorkommen.
Was können wir nun machen. Ich habe dem Bauträger auf die Mängel per Email hingewiesen und werde Morgen noch mal versuchen den Bauleiter und den Verkäufer zu erreichen.
Das Kellerfenster und die Terrassentür sind im Kaufvertrag festgehalten und Notariell beglaubigt. Wir haben auch für diese Mehrleistungen bezahlt. Die Fensterverschiebungswünsche waren dem Bauträger seit einem Monat bekannt und die Pläne habe ich vor 10 Tagen für den Architekten Freigezeichnet. Sie sollten also dem Bauträger vorliegen.
Welche Rechte habe ich gegenüber dem Bauträger? Durch das größere Kellerfenster ist nämlich ein liegt dieses zudem genau unter der Terrassentür und macht einen ordentlichen Eingang auch nur durch erhebliche Mehrkosten möglich.