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Blaine81
Hallo zusammen,
ich bin seit längerer Zeit ein Mitleser des Forums, habe jetzt aber auch einmal eine Frage:
Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Baugrundstücks in einem Neubaugebiet direkt von eine Kommune und haben hierzu jetzt den Entwurf für den Kaufvertrag enthalten. In diesem ist eine Dienstbarkeit für das Grundstück vorgesehen in Bezug auf Abwasserleitungen und -schächte, die am Grundstücksrand (sowohl im Süden als auch Osten) verlaufen.
Hierfür ist ein Schutzstreifen mit einer Breite von 4 Metern vorgesehen, der weder bebaut noch bepflanzt werden darf, wenn der Zugang erschwert oder die Leitungen beeinträchtigt werden. Eine Bebauung ist sowieso nicht möglich, da der Bereich außerhalb des Baufensters liegt.
Was mir jetzt nicht klar ist ... Kann man an der Grundstücksgrenze dann einen Zaun errichten? Oder muss dieser dann außerhalb des Schutzstreifens errichtet werden? (was das Grundstück dann doch deutlich verkleinern würde). Wie sieht es hier dann mit einer Hecke aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
ich bin seit längerer Zeit ein Mitleser des Forums, habe jetzt aber auch einmal eine Frage:
Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Baugrundstücks in einem Neubaugebiet direkt von eine Kommune und haben hierzu jetzt den Entwurf für den Kaufvertrag enthalten. In diesem ist eine Dienstbarkeit für das Grundstück vorgesehen in Bezug auf Abwasserleitungen und -schächte, die am Grundstücksrand (sowohl im Süden als auch Osten) verlaufen.
Hierfür ist ein Schutzstreifen mit einer Breite von 4 Metern vorgesehen, der weder bebaut noch bepflanzt werden darf, wenn der Zugang erschwert oder die Leitungen beeinträchtigt werden. Eine Bebauung ist sowieso nicht möglich, da der Bereich außerhalb des Baufensters liegt.
Was mir jetzt nicht klar ist ... Kann man an der Grundstücksgrenze dann einen Zaun errichten? Oder muss dieser dann außerhalb des Schutzstreifens errichtet werden? (was das Grundstück dann doch deutlich verkleinern würde). Wie sieht es hier dann mit einer Hecke aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!