H
Haus-Starter
Hallo H-F-Gemeinde.
Ich bin sehr neu hier im Forum und stelle deshalb vermutlich einige Fragen, die bereits an anderer Stelle diskutiert wurden. Sollten die nachfolgenden Fragen dazugehören, bin ich für einen kurzen Link zu der jeweiligen Antwort dankbar.
Ansonsten hoffe ich , dass ihr mir da ein Stück weit weiterhelfen könnt.
Folgende Problematik:
Wir möchten in einem Gewerbegebiet / Mischgebiet, welches außerhalb zweier Ortschaften liegt ein bestehendes Wohnhaus ( aus den 50er Jahren ( ca. 130m² Grundfläche ) sowie ein weiteres Gebäude, was als Garage und 2-stökiges Lagergebäude genutzt wurde ( ebenfalls 50er Jahre und ca. 70m² Grundfläche) ganz bzw. teilweise wegschieben und ein (komplett) neues Gebäude mit deutlich veränderter Optik errichten.
Konkret haben die alten Gebäude ca. 40 Grad- Sattel Dächer und sind in Massivbauweise erstellt.
Dämmung etc. alles im wesentlichen aus den 50ern.
Uns schwebt nun ein Walmdach (2-stöckig) und ein Walm-Anbau ( einstöckig mit Kniestock ) vor. Grundfläche ca. 200m² ohne Garage ( mit Garage ca. 250m² - die Garage würde dann Teil des Kniestockanbaus sein und wäre im Dachgeschoss mit Kniestock als Wohnraum nutzbar )
Das ganze würde in Bayern stattfinden. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, Flächennutzungsplan schon!
Das Areal hat eine Größe von ca. 6000m² , alle angrenzenden Grundstücke bis auf die Straße und ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 700m² gehören uns, bzw. der direkten Verwandtschaft ( Eltern ), die auch in der Nähe wohnen.
Des Weiteren ist auf der Gewerbefläche dann nur noch eine Firma ansässig, die mit diversen Hallen und Produktionsgebäuden ausgestattet ist.
Nun meine Fragen:
1. Welche Vorschriften gelten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt ?
2. Wer ist zuständig? Gemeinde oder Landratsamt?
3. Brauche ich überhaupt eine Unterschrift der Nachtbarschaft, wenn ich die Abstandsflächen einhalte?
4. Wie ist die chronologische Vorgehensweise, wenn ich ein Baugenehmigung erwirken will?
Ich bin sehr neu hier im Forum und stelle deshalb vermutlich einige Fragen, die bereits an anderer Stelle diskutiert wurden. Sollten die nachfolgenden Fragen dazugehören, bin ich für einen kurzen Link zu der jeweiligen Antwort dankbar.
Ansonsten hoffe ich , dass ihr mir da ein Stück weit weiterhelfen könnt.
Folgende Problematik:
Wir möchten in einem Gewerbegebiet / Mischgebiet, welches außerhalb zweier Ortschaften liegt ein bestehendes Wohnhaus ( aus den 50er Jahren ( ca. 130m² Grundfläche ) sowie ein weiteres Gebäude, was als Garage und 2-stökiges Lagergebäude genutzt wurde ( ebenfalls 50er Jahre und ca. 70m² Grundfläche) ganz bzw. teilweise wegschieben und ein (komplett) neues Gebäude mit deutlich veränderter Optik errichten.
Konkret haben die alten Gebäude ca. 40 Grad- Sattel Dächer und sind in Massivbauweise erstellt.
Dämmung etc. alles im wesentlichen aus den 50ern.
Uns schwebt nun ein Walmdach (2-stöckig) und ein Walm-Anbau ( einstöckig mit Kniestock ) vor. Grundfläche ca. 200m² ohne Garage ( mit Garage ca. 250m² - die Garage würde dann Teil des Kniestockanbaus sein und wäre im Dachgeschoss mit Kniestock als Wohnraum nutzbar )
Das ganze würde in Bayern stattfinden. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, Flächennutzungsplan schon!
Das Areal hat eine Größe von ca. 6000m² , alle angrenzenden Grundstücke bis auf die Straße und ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 700m² gehören uns, bzw. der direkten Verwandtschaft ( Eltern ), die auch in der Nähe wohnen.
Des Weiteren ist auf der Gewerbefläche dann nur noch eine Firma ansässig, die mit diversen Hallen und Produktionsgebäuden ausgestattet ist.
Nun meine Fragen:
1. Welche Vorschriften gelten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt ?
2. Wer ist zuständig? Gemeinde oder Landratsamt?
3. Brauche ich überhaupt eine Unterschrift der Nachtbarschaft, wenn ich die Abstandsflächen einhalte?
4. Wie ist die chronologische Vorgehensweise, wenn ich ein Baugenehmigung erwirken will?