S
Scriptum
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin absoluter Anfänger in Sachen "Bauen" und möchte mich, bevor ich mich zu Fachpersonal vor Ort wende, etwas bei euch informieren.
Ich habe mir knapp 1500m² Grund und Boden gekauft. Es liegt in Ortsrandlage und ist ein nicht erschlossenes Gebiet. Geteerte, öffentliche Straßen führen jedoch an dem Grundstück vorbei. Bisher ist dieses Grundstück eine landwirtschaftlich genutzte Fläche gewesen. Das nächste Haus liegt ca. 250-300m entfernt.
Erst wollte ich auf diesem Grundstück nur eine Bergehalle für Maschinen inkl. einigen Boxen für meine Pferde bauen. Nun hat sich aber gerade ganz aktuell ergeben, dass meine bisherige Wohnsituation (Mietverhältnis) sich ändern wird (Eigenbedarf des Hauseigentümers, nicht so dringend, bis Mitte 2016 sollte ich ausziehen).
Da kam mir in den Sinn, ich könnte doch gleich Wohnen- und die kleine Landwirtschaft unter einen Hut bringen und ein Wohnhaus mit angrenzendem Stall bzw. der Bergehalle bauen. Und ebenso noch eine Werkstatt mit Lagerraum für mein Nebengewerbe.
Als Landwirt ist man ja in Sachen Bau privilegiert und der Stall/die Bergehalle wären abgesegnet (es liegt auch schon eine Bauzeichnung vor). Wie verhält es sich allerdings mit dem Wohnhaus in dieser Lage? Ich denke, die Erschließungskosten sind klar, dass ich die tragen muss. Aber geht das überhaupt, dass ich dort erschließen lasse? Geht das immer wenn ich ein Grundstück besitze? Oder gibt es Vorgaben, Auflagen etc.?
Könnt ihr mir diese grundlegenden Fragen beantworten bzw. habt ihr einen Tipp, wo ich das nachlesen kann? Nächste Woche möchte ich dann zu einem Fachmann gehen und mich mit diesen Informationen vorstellen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
ich bin absoluter Anfänger in Sachen "Bauen" und möchte mich, bevor ich mich zu Fachpersonal vor Ort wende, etwas bei euch informieren.
Ich habe mir knapp 1500m² Grund und Boden gekauft. Es liegt in Ortsrandlage und ist ein nicht erschlossenes Gebiet. Geteerte, öffentliche Straßen führen jedoch an dem Grundstück vorbei. Bisher ist dieses Grundstück eine landwirtschaftlich genutzte Fläche gewesen. Das nächste Haus liegt ca. 250-300m entfernt.
Erst wollte ich auf diesem Grundstück nur eine Bergehalle für Maschinen inkl. einigen Boxen für meine Pferde bauen. Nun hat sich aber gerade ganz aktuell ergeben, dass meine bisherige Wohnsituation (Mietverhältnis) sich ändern wird (Eigenbedarf des Hauseigentümers, nicht so dringend, bis Mitte 2016 sollte ich ausziehen).
Da kam mir in den Sinn, ich könnte doch gleich Wohnen- und die kleine Landwirtschaft unter einen Hut bringen und ein Wohnhaus mit angrenzendem Stall bzw. der Bergehalle bauen. Und ebenso noch eine Werkstatt mit Lagerraum für mein Nebengewerbe.
Als Landwirt ist man ja in Sachen Bau privilegiert und der Stall/die Bergehalle wären abgesegnet (es liegt auch schon eine Bauzeichnung vor). Wie verhält es sich allerdings mit dem Wohnhaus in dieser Lage? Ich denke, die Erschließungskosten sind klar, dass ich die tragen muss. Aber geht das überhaupt, dass ich dort erschließen lasse? Geht das immer wenn ich ein Grundstück besitze? Oder gibt es Vorgaben, Auflagen etc.?
Könnt ihr mir diese grundlegenden Fragen beantworten bzw. habt ihr einen Tipp, wo ich das nachlesen kann? Nächste Woche möchte ich dann zu einem Fachmann gehen und mich mit diesen Informationen vorstellen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!