Keine Ahnung, wie andere das bewerten mögen, aber hier gehört für mich das Verbringen der Kollektoren in das Erdreich dazu. Wenn hierzu Erdreich abgetragen werden muss, dann muss es auch wieder verfüllt werden. Der Hinweis "verbaut" schließt m.E. eine vollständige Leistung ein. So schlecht stehen Deine Chancen gar nicht, sofern nicht noch weitere Vereinbarungen bestehen, von denen hier nichts zu lesen ist.
Sollte Ihr Euch nicht einigen können, dann würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Allerdings würde ich gleichzeitig diesen Streit so weit nach "hinten" verlegen, wie es irgendwie geht.