D
daytona
Hallo,
habe mal eine Frage in die Runde, ob jemand Erfahrungen mit diesem Thema hat und wie er es ggf. gelöst hat ohne das eine Grundschuld für das Gesamtgrundstück im Notar/Kaufvertrag vorhanden war?
Wie lange hat die endgültige Eintragung im Grundbuch bei euch gedauert?
Was sind eigentlich die Risiken einer Grundschuld für die Gesamtfläche für den Verkäufer?
Eigentlich ist doch nach Zahlung des Kaufpreises und Einmessung des Teilgrundstücks, der Rest bürokratischer Natur, warum tun sich dann die Banken trotzdem so schwer mit einer Finanzierung vor Eintragung Grundbuch?
Probleme bei Teilflächen:
Probleme ergeben sich, wenn das zu belastende Flurstück im Grundbuch noch nicht existiert. Das ist zum
Beispiel der Fall, wenn eine Teilfläche aus einem größeren Grundstück gekauft wird und die amtliche
Vermessung (= katasteramtliche Fortschreibung) noch nicht erfolgt ist. Da das gekaufte Teilgrundstück
rechtlich erst existiert, wenn die Teilfläche im Grundbuch als selbständiges Grundstück gebildet wurde,
ist die Eintragung einer Grundschuld an dieser Teilfläche noch nicht möglich.
Manche Kreditinstitute begnügen sich in diesem Fall damit, dass der Käufer ihnen als „Ersatzsicherheit“
zunächst das verpfändet, worüber er derzeit bereits verfügen kann. Das ist der aufgrund des notariellen
Kaufvertrages erworbene Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Teilfläche. Viele Kreditinstitute
halten eine solche Anspruchsverpfändung (z.B. wegen der Gefahr einer Aufhebung des noch nicht
erfüllten Kaufvertrages) allerdings nicht für eine ausreichende Sicherheit und zahlen die Darlehensbeträge
nicht aus.
Wenn eine zeitnahe Auszahlung zur Finanzierung des Kaufes oder anschließender Baumaßnahmen bei
Teilflächenbeleihungen erforderlich ist, sollte daher unbedingt vorher durch den Darlehensnehmer geklärt
werden, ob und unter welchen Bedingungen das Kreditinstitut eine Auszahlung vornehmen wird.
habe mal eine Frage in die Runde, ob jemand Erfahrungen mit diesem Thema hat und wie er es ggf. gelöst hat ohne das eine Grundschuld für das Gesamtgrundstück im Notar/Kaufvertrag vorhanden war?
Wie lange hat die endgültige Eintragung im Grundbuch bei euch gedauert?
Was sind eigentlich die Risiken einer Grundschuld für die Gesamtfläche für den Verkäufer?
Eigentlich ist doch nach Zahlung des Kaufpreises und Einmessung des Teilgrundstücks, der Rest bürokratischer Natur, warum tun sich dann die Banken trotzdem so schwer mit einer Finanzierung vor Eintragung Grundbuch?
Probleme bei Teilflächen:
Probleme ergeben sich, wenn das zu belastende Flurstück im Grundbuch noch nicht existiert. Das ist zum
Beispiel der Fall, wenn eine Teilfläche aus einem größeren Grundstück gekauft wird und die amtliche
Vermessung (= katasteramtliche Fortschreibung) noch nicht erfolgt ist. Da das gekaufte Teilgrundstück
rechtlich erst existiert, wenn die Teilfläche im Grundbuch als selbständiges Grundstück gebildet wurde,
ist die Eintragung einer Grundschuld an dieser Teilfläche noch nicht möglich.
Manche Kreditinstitute begnügen sich in diesem Fall damit, dass der Käufer ihnen als „Ersatzsicherheit“
zunächst das verpfändet, worüber er derzeit bereits verfügen kann. Das ist der aufgrund des notariellen
Kaufvertrages erworbene Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Teilfläche. Viele Kreditinstitute
halten eine solche Anspruchsverpfändung (z.B. wegen der Gefahr einer Aufhebung des noch nicht
erfüllten Kaufvertrages) allerdings nicht für eine ausreichende Sicherheit und zahlen die Darlehensbeträge
nicht aus.
Wenn eine zeitnahe Auszahlung zur Finanzierung des Kaufes oder anschließender Baumaßnahmen bei
Teilflächenbeleihungen erforderlich ist, sollte daher unbedingt vorher durch den Darlehensnehmer geklärt
werden, ob und unter welchen Bedingungen das Kreditinstitut eine Auszahlung vornehmen wird.