Probleme mit Nachbarn wegen abgerutschter Erde

4,40 Stern(e) 5 Votes
H

HBiHH

Hallo,

leider habe ich jetzt schon die ersten Probleme mit den Nachbarn in der Bauphase. Daher brauche ich einen guten Rat.
Zum Problem:

Ein paar Eckdaten:
- Wir haben ein Eckgrundstück mit Hanglage/Gefälle (rechts im Bild rot markiert)
- Unser Nachbar links hat das höher gelegene Grundstück (links im Bild):
- Sowohl auf unserem als auch im hinteren rechten Eckbereich unseres Nachbarn wurde der Boden ausgetauscht (Nicht wirklich tragfähig, wir mussten runter bis auf gewachsenen Boden).
- Unser Architekt, hatte uns damals gesagt, das wir unsere Garage nicht ganz nach hinten bauen dürfen, da wir sonst zum hinteren nördlichen Nachbarn zu viel Höhenunterschied hätten.
- Das Haus vom Nachbarn steht schon seit einigen Wochen. Er hat jedoch das gesamte Grundstück begradigt und plant seine Garage an der Grenze zu uns und nach Norden an die Grenze zu bauen. Er hat jedoch keine Stützmauer gebaut.
probleme-mit-nachbarn-wegen-abgerutschter-erde-99238-1.png


probleme-mit-nachbarn-wegen-abgerutschter-erde-99238-2.png


Jetzt zum Problem:
Als unser Tiefbauer mit den Erdarbeiten begonnen hat und unsere Stützmauer zum Nachbarn nach hinten 3 m von der Grenze gesetzt hat, hat er wohl etwas (10 - 20 cm) über die Grenze des linken Nachbarn etwas Erde abgegraben. Durch den Starkregen der letzten Tage, ist dadurch etwas Erde vom Nachbarn ca. 1qm abgerutscht. Unser Nachbar liegt etwa 1m über dem natürlichen Geländeverlauf. Jetzt hat er mich angeschrieben, dass der Schaden durch unseren Tiefbauer entstanden ist und wir das bitte doch korrigieren sollen. Das wäre wohl schon für die Garage vorbereitet gewesen und eigentlich sollte da betoniert werden.
1.Die Erde, die da abgerutscht ist, ist sandig/steinig(Estrichreste?). Ich kann mir da schlecht vorstellen, dass da darauf eine Garage kommen sollte
2. Liegt er viel zu hoch mit seiner geplanten Garage, geplant hat er Oberkante Fertigfußboden 169üNN an der Grenze zu uns ist das natürliche Gelände ca. 167,8üNN.
3. Selbst wenn es unser Tiefbauer ausbessern sollte, kommt alles beim nächsten Regen runter.

Ich habe ihn um einen Termin am Grundstück gebeten, damit wir die Grenzgestaltung besprechen können. Er ist jedoch fest davon überzeugt, dass wir Schuld sind, weil wir abgegraben haben. Zu meinem Kommentar, dass er aufgeschüttet hat, meinte er nur. Das war die Stadt nicht wir.

Was soll ich jetzt am besten machen? Ihm das wieder hinschütten und dann hoffen, dass beim nächsten Starkregen nichts runterkommt? Oder auf eine Stützmauer bestehen? Ich habe übrigens mit dem Bauamt telefoniert. Der Antrag für die Garage des Nachbarn wurde inzwischen 2 mal abgelehnt. Laut Bauamt muss es ca. 1m tiefer als geplant. Mir gegenüber am Telefon sagte der Nachbar, dass er nächste Woche die Baugenehmigung für die Garage hat. Er hat auch zugegeben, dass er "etwas" abgraben muss, besteht aber trotzdem darauf, dass wir das wieder auffüllen. Wir treffen uns nächste Woche zum Gespräch am Grundstück. Ich habe ihn gebeten die Baugenehmigungen mitzubringen, damit wir die natürlichen Geländeverläufe in unseren Plänen überprüfen können.
 
H

HBiHH

Beim Bauamt habe ich nur folgende Informationen bekommen:
1. Nachbar plant FFBH Garage auf 169,05 üNN was abgelehnt wurde. Er muss wohl ca. 1m runter.
2. Derjenige, der aufschüttet muss auch abstützen und dafür sorgen, dass die Erde nicht abrutscht.
3. Als natürliches Geländeniveau gilt das Niveau, dass der Vermesser im Bauantrag im Lageplan vermessen hat
4. Das ist alles privatrechtliche Probleme, damit hat das Bauamt nichts zu tun.

Nun sagt der Nachbar, er hätte nicht aufgeschüttet, sondern die Stadt bzw. das von der Stadt beauftragte Straßenbauunternehmen. Die haben nämlich zwischenzeitlich einen Riesenhügel Erde auf unseren Grundstücken zwischengelagert. Nach der Entsorgung ist uns aufgefallen, dass man überall verteilt ca. 40 cm Boden auf unserem Grundstück liegen lassen hat. Wir haben das natürlich reklamiert und wieder entsorgen lassen. Der Nachbar hat darauf gebaut und behauptet, er hätte das ja nicht aufgeschüttet. Wir sind schuld, weil wir abgegraben haben. Dabei sind wir an der Stelle, wo die Erde abgerutscht ist, sogar über der Höhe des natürlichen Geländes.

Was macht man da?
 
B

Bauexperte

Beim Bauamt habe ich nur folgende Informationen bekommen:
1. Nachbar plant FFBH Garage auf 169,05 üNN was abgelehnt wurde. Er muss wohl ca. 1m runter.
2. Derjenige, der aufschüttet muss auch abstützen und dafür sorgen, dass die Erde nicht abrutscht.
3. Als natürliches Geländeniveau gilt das Niveau, dass der Vermesser im Bauantrag im Lageplan vermessen hat
4. Das ist alles privatrechtliche Probleme, damit hat das Bauamt nichts zu tun.
Das war zu erwarten. Gut für Dich, daß es sich tatsächlich so ergeben hat.

Was macht man da?
Dem Nachbarn freundlich mitteilen, daß Unwissen- oder Dummheit nicht vor eventuellen Folgen schützt

Wenn er sich weiterhin stur stellt, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Er stellt sich mir auch die Frage, ob der Nachbar nicht auch höher gebaut hat, als durch seine Baugenehmigung erlaubt ist?

Du/Dein BL/Architekt könnt "nur" mit ihm reden und ihm seinen Fehler verdeutlichen. Bleibt er uneinsichtig, hilft nur der Gang zum Schiedsmann, bevor sich ein RA mit der Angelegenheit befassen muß.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

HBiHH

Das war zu erwarten. Gut für Dich, daß es sich tatsächlich so ergeben hat.


Dem Nachbarn freundlich mitteilen, daß Unwissen- oder Dummheit nicht vor eventuellen Folgen schützt

Wenn er sich weiterhin stur stellt, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Er stellt sich mir auch die Frage, ob der Nachbar nicht auch höher gebaut hat, als durch seine Baugenehmigung erlaubt ist?

Liebe Grüsse, Bauexperte
Die Befürchtung habe ich auch, deswegen habe ich ihn auch darum gebeten die Baugenehmigung mitzubringen.
Ich hoffe er macht das auch. Wenn er tatsächlich mit der Garage 1m runter muss, dann kann er die Garage nicht bauen. Er hat seinen Hauseingang auch auf der Seite, wo die Garageneinfahrt ist. Wie will er da den Höhenunterschied von 1m zum Hauseingang überwinden? Das wird nicht funktionieren. Eigentlich kann er nur auf das Wohlwollen von uns und dem hinteren Nachbarn hoffen um doch die Garage höher bauen zu dürfen.
Und da ist er nicht gerade auf dem besten Weg.
 
H

HilfeHilfe

da gibt es auch Treppen oder er baut sich eine schöne Stützmauer auf seine kosten hin und sichert sich SEINE Aufschüttungen ab.

Wir hatten ähnliche Probleme mit dem Nachbar. Wir waren höher er niedriger. Er hat auch einfach Sachen in den Raum gestellt die sich nach einem Anruf erledigt hatten. Es war mal ein freundlicher Herr vom Bauamt nach Fertigstellung da und hat sich mal ein Bild vom Bau gemacht ( war alles OK).

Jetzt heben wir ein super Verhältnis ( wirklich so) mit dem Nachbar und es nie wieder thematisiert.

Nie schön wenn man schon zu Anfang so ein Nachbarverhältniss aufbaut. Nur wenn man jetzt einknickt ist das TOR OFFEN zur nächsten Aktion. Ihr seid ja keine Bittsteller
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Probleme mit Nachbarn wegen abgerutschter Erde
Nr.ErgebnisBeiträge
1Haus, Garage / Carport auf dem Grundstück platzieren 93
2Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung 46
3Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
4Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
5Grundstück Hanglage, Höhenunterschied ca. 4 Meter 12
6Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
7Hauseingang EckGrundstück?! 32
8Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
9Baugenehmigung Antrag 12
10Architekt oder Bauträger? Was ist günstiger? 13
11Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal 37
12Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
13Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht 23
14Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus; mit Keller; 800qm Grundstück 10
15Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg 23
16Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
17Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? 12
18Ausrichtung der Räume bei Nord-Ost Grundstück 22
19Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung 13
20Grundstück mit leichter Neigung 14

Oben