S
subesili
Hallo zusammen,
wir planen gerade ein Einfamilienhaus und sind schon länger mit dem Bauunternehmen am Gange - genaugenommen ist der Vertrag schon unterschrieben.
Es ist ein Dreigiebelhaus mit einem Anbau für Windfang, Gäste-WC und einer Garage. Der ganze Anbau hat eine Fläche von ca- 53m². Heute kam ein Anruf vom Bauunternehmen, dass eine Vorschrift gibt, dass Flachdachbauten oder Anbauten max. 50m² haben dürfen.
Das Problem ist jetzt nicht, den Anbau etwas kleiner zu machen (Garage könnte etwas kleiner), allerdings sollte neben die Garage noch ein CarPort, der zu diesen 50m² gehörten würde.
Das Bauunternehmen schlägt jetzt vor, Windfang und Gäste-WC weiterhin flach zu machen, auf die Garage aber ein "Spitzdach" zu machen und will dafür 9000 Euro haben.
Ich hätte jetzt gerne gewusst, ob das eine Sache ist, die tatsächlich zu unseren Lasten geht, oder ob das Bauunternehmen hätte vorher alles Prüfen müssen.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Benjamin
wir planen gerade ein Einfamilienhaus und sind schon länger mit dem Bauunternehmen am Gange - genaugenommen ist der Vertrag schon unterschrieben.
Es ist ein Dreigiebelhaus mit einem Anbau für Windfang, Gäste-WC und einer Garage. Der ganze Anbau hat eine Fläche von ca- 53m². Heute kam ein Anruf vom Bauunternehmen, dass eine Vorschrift gibt, dass Flachdachbauten oder Anbauten max. 50m² haben dürfen.
Das Problem ist jetzt nicht, den Anbau etwas kleiner zu machen (Garage könnte etwas kleiner), allerdings sollte neben die Garage noch ein CarPort, der zu diesen 50m² gehörten würde.
Das Bauunternehmen schlägt jetzt vor, Windfang und Gäste-WC weiterhin flach zu machen, auf die Garage aber ein "Spitzdach" zu machen und will dafür 9000 Euro haben.
Ich hätte jetzt gerne gewusst, ob das eine Sache ist, die tatsächlich zu unseren Lasten geht, oder ob das Bauunternehmen hätte vorher alles Prüfen müssen.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Benjamin