hb-julia
Eine Doppelhaus-Bebauung ist geplant. Und dafür soll ein Grundstück geteilt werden. Die Überlegung ist, dies bereits jetzt vornehmen zu lassen, um unterschiedliche Grundbücher für die bevorstehende Finanzierung zu haben. (Die baurechtlichen Vorgaben, etwa der Grundstücksgröße, würden dabei berücksichtigt werden).
Die Frage ist nun: wäre es bei späterer Bebauung für einen Architekten (der noch nicht ausgewählt ist) ohne weiteres möglich, die für die beiden Doppelhaushälften vermessenen Grenzen zu beachten?
Oder ist es aus architektonischer Sicht ratsam, die Vermessung erst vornehmen zu lassen, wenn das Bauvorhaben feststeht und die entsprechende Bauzeichnung vorliegt?
Vielen Dank im Voraus für alle Experten-Antworten!
Die Frage ist nun: wäre es bei späterer Bebauung für einen Architekten (der noch nicht ausgewählt ist) ohne weiteres möglich, die für die beiden Doppelhaushälften vermessenen Grenzen zu beachten?
Oder ist es aus architektonischer Sicht ratsam, die Vermessung erst vornehmen zu lassen, wenn das Bauvorhaben feststeht und die entsprechende Bauzeichnung vorliegt?
Vielen Dank im Voraus für alle Experten-Antworten!