Basti2709
Wir hatten am Mittwoch den ersten Arbeitsunfall auf unserer Baustelle. Folgendes war passiert:
Da das endgültige Geländeniveau in diesem Bereich der Baustelle noch nich erreicht ist und auch noch Fundamentarbeiten für den Carport getätigt werden sollen, ragt unser Revisionsschacht ca. 30-40 cm aus der Erde heraus. Dieser wurde seitens des Tiefbauunternehmens damals mit 2 übereinanderliegenden Platten komplett abgedeckt und mit einem Stein darauf beschwert. Der Schacht hat lediglich einen Durchmesser von 40cm und ist ca. 1,30m tief. Die Bauarbeiter fingen am Mittwoch mit dem Dämmen der Außenwände an, da dies recht fix ging wurden schnell Höhen erreicht, welche nur über das Gerüst zu erreichen sind. Somit mussten die Pakete mit dem WDVS auf die erste Etage der Rüstung gehoben werden. Trotz 4 Arbeiter, hob ein einzelner diese alleine Hoch. Da er nicht ganz die Höhe erreichte um die Pakete von unten hinaufzuhieven, kam ihm die Erhellung sich auf unserem Schacht zu stellen. Er stellte sich also mit beiden Füßen auf den Schacht (welcher ja 30-40cm aus der Erde ragt) und hob das Dämmpaket nach oben. Die beiden Platten gaben nach und der Bauarbeiter steckte bis unter die Achseln im Schacht. Beim Arzt wurde festgestellt, dass er sich das Brustbein gebrochen hat.
Gestern erhalten wir dann ein Schreiben vom Bauunternehmen, dass der Schacht unzureichend gesichert gewesen sein soll...das sehe ich anders. Ich gehe von fahrlässigem Verhalten seitens des Bauarbeiters aus, wenn dieser aus bequemlichkeit einen abgeeckten aus der Erde ragenden Schacht als Leiter / Tritt verwendet um Baumaterial auf eine Rüstung zu heben.
Was ist eure Meinung dazu?
Da das endgültige Geländeniveau in diesem Bereich der Baustelle noch nich erreicht ist und auch noch Fundamentarbeiten für den Carport getätigt werden sollen, ragt unser Revisionsschacht ca. 30-40 cm aus der Erde heraus. Dieser wurde seitens des Tiefbauunternehmens damals mit 2 übereinanderliegenden Platten komplett abgedeckt und mit einem Stein darauf beschwert. Der Schacht hat lediglich einen Durchmesser von 40cm und ist ca. 1,30m tief. Die Bauarbeiter fingen am Mittwoch mit dem Dämmen der Außenwände an, da dies recht fix ging wurden schnell Höhen erreicht, welche nur über das Gerüst zu erreichen sind. Somit mussten die Pakete mit dem WDVS auf die erste Etage der Rüstung gehoben werden. Trotz 4 Arbeiter, hob ein einzelner diese alleine Hoch. Da er nicht ganz die Höhe erreichte um die Pakete von unten hinaufzuhieven, kam ihm die Erhellung sich auf unserem Schacht zu stellen. Er stellte sich also mit beiden Füßen auf den Schacht (welcher ja 30-40cm aus der Erde ragt) und hob das Dämmpaket nach oben. Die beiden Platten gaben nach und der Bauarbeiter steckte bis unter die Achseln im Schacht. Beim Arzt wurde festgestellt, dass er sich das Brustbein gebrochen hat.
Gestern erhalten wir dann ein Schreiben vom Bauunternehmen, dass der Schacht unzureichend gesichert gewesen sein soll...das sehe ich anders. Ich gehe von fahrlässigem Verhalten seitens des Bauarbeiters aus, wenn dieser aus bequemlichkeit einen abgeeckten aus der Erde ragenden Schacht als Leiter / Tritt verwendet um Baumaterial auf eine Rüstung zu heben.
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