Der Scheunenausbau: ein beliebtes und kompliziertes Thema auf dem Lande.
Zuerst muß die bau- und planungsrechtliche Situation geprüft werden und die Frage, ob ein Ausbau zu Wohnzwecken überhaupt genehmigungsfähig ist. Liegt die Scheune im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), kann der Ausbau ev. nicht genehmigt werden. Zudem ist es eine sog. "Umnutzung" die bauantragspflichtig ist. Wenn die Scheune grenzständig ist, spielen Fragen des Brandschutzes eine Rolle (Gebäudeabschlusswand) und der Wohnraumbelichtung. Ggf. werden Abstandsflächen zum Nachbarn ausgelöst. Das sollte in einer Bauvoranfrage geklärt werden. Besteht Denkmalschutz ? Die Scheune muß außerdem erschlossen sein über eine gesicherte Zuwegung und natürlich an die üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden können.
Der kurz beschrieben Wandaufbau reicht sehr wahrscheinlich nicht annähernd an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Gebäudedämmung heran. Dazu zählt auch die Dachdämmung/Dämmung der obersten Geschossdecke und alle Bodenflächen gegen Erdreich oder über einem Keller.
Ich empfehle Euch, zusammen mit einem altbauerfahrenen Planer (Bauingenieur/Architekt) gemeinsam eine Bauaufnahme durchzuführen, den Erhaltunsgzustand festzustellen und ev. Bauschäden/Feuchteschäden. Alte landwirtschaftliche Gebäude sind zudem meistens nicht ausreichend / frostfrei fundamentiert; das bereitet dem Statiker für die Umnutzung mit neuen Gebäudelasten einiges an Kopfzerbrechen. Es sollte dann ein Sanierungs- und Umbaukonzept im ZUsammenhang des gesamten Bauvorhabens erstellt werden, das auch die bau- und planunsgrechtlichen Fragen berücksichtigt. Für die Bauvoranfrage und den Bauantrag müsst Ihr einen bauvorlageberechtigen Planer engagieren.