Grundstück teilen um anfallenden Kosten/Gebühren zu sparen

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T21150

T21150

Gestern war ich am Zweifeln - etwas. Aber nach der Nachricht von Dirk denke ich: Der Plan kann durchaus klappen. Pfiffig. Ich drücke die Daumen!!!
 
EveundGerd

EveundGerd

Der Anteil des Grundstückes ohne Baufenster kann uU als Wiese angesetzt werden ohne das daraus eine eigene Parzelle gemacht werden muss.
Die Grundsteuer wäre dann evtl. geringer für den Wiesenanteil.
Bei wiederkehrenden Beiträgen ( sofern in Deiner Gemeinde üblich ) ist die Art der Berechnung in der Gemeinde entscheidend, in diesem Fall könnte eine Teilung auf Dauer einen finanziellen Vorteil bedeuten.

Abklären musst Du das vor Ort bei der Gemeinde.
Die Notar- und Gerichtskosten werden sich dadurch nicht verändern, da der Wert insgesamt sich nicht ändert. Der Vermesser wird zwei Grenzpunkte mehr setzen.
Die genauen Kosten hierfür kannst Du bei ihm erfragen.
 
D

DG

Die Idee war eben das beim Kauf gleich mit zu erledigen. Also 1.600 qm unbebaute jungfräuliche Wiese (kommt dem Plan im Startthread sehr nahe) so aufzuteilen. Vermesser käme ja eh und zum Notar muss man auch.
Ich glaube, Du solltest Dich mal über die Kosten einer Grundstücksteilung informieren. Die Aussage "der Vermesser käme eh" ist zwar richtig, aber für Deine Teilung wird unter €2.500 kaum was passieren. Alle anderen Leistungen kommen on top.

Ich kann Dir das auch kurz aufstellen, aber sinnvoller ist es tatsächlich, wenn Du sofort zu einem Kollegen vor Ort gehen würdest. Der zieht Dir den Zahn entweder sofort oder es rechnet sich tatsächlich. Aber das kriegt man hier im Forum bzw. ohne die von mir o. g. Infos nicht geklärt.

MfG
Dirk Grafe
 
MarcWen

MarcWen

Wir werden das Thema wohl aus zeitlichen Gründen nicht weiter verfolgen können. Bis Ende 2015 steht ja noch Kauf des Grundstückes und Abgabe BA auf dem Plan. Das wird eh schon sportlich genug.
 
D

DG

Ich kann nur immer wiederholen: setz' Dich mit einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Verbindung. Die Teilung wird nach der Bebauung teurer, weil Du dann einen Teilungsantrag benötigst. Wenn's ganz schlecht läuft, geht die Teilung dann gar nicht mehr.

Alles was der öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vor Ort benötigt ist der BA und eine rote Linie mit der geplanten Grenze. Also Kopie vom Bauantrag machen, geplante Grenze einzeichnen, einscannen und an einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vor Ort schicken mit kurzer Beschreibung, was Sinn der Teilung sein soll. Einen Vermesser benötigst Du sowieso, evtl. ist sogar schon einer involviert (über AR/Bauunternehmer!?) und der kann diese Frage unabhängig vom BA in 5 Minuten beantworten.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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