mein Kreditgeber wollte explizit eine Wohnflächenberechnung, hat sich mit Grundfläche nicht zufrieden gegeben. Soviel zu "nur für sozialen Wohnungsbau".
Deswegen schrieb ich ja eingangs "originär":
§ 1 Wohnflächenverordnung - Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem
Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(...)
Für den Rest wird es dann halt analog herangezogen, wenn nichts anderes gilt. Macht in der Sache keinen Unterschied.
Das Haus ich kaufe werde, liegt im Lärmpegelbereich II. Kann ich deswegen argumentieren, dass die Terrasse im EG nicht 50% gerechnet sein sollte, weil die Qualität nicht gut genug ist?
Können: ja.
Erfolgreich: eher nein - zumindest nicht bei Verhandlungen. Es wird dann ggf. an den nächsten Interessenten verkauft.
Keiner zwingt zum Kauf; keiner zwingt den Verkäufer zum Verkauf. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Eigentum wird nach Objekt - und eben nicht nach Qm am Stück - verkauft. Jedoch ist die Größe ein wertbildender Faktor.
Nach einem Kauf sieht es dann aber anders aus, Sachmangelgewährleistungsrecht. Dann gilt: Kommt darauf an ... Was wurde vereinbart, wonach ist zu berechnen, gibt es eine Differenz Ist-Soll usw.?