KlaRa
Moderator
Hallo Fragesteller.
Für uns, die vom Fach kommen, ist es manchmal nicht schwer, in die nähere Zukunft zu schauen.
Der Kleberlieferant wird möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass die Unterbodenvorbehandlung (vor der Parkettverlegung) mangelhaft gewesen wäre. Ansonsten Git es nämlich keinen Grund für den Klebstoff, sich durch Adhäsionsbruch von einem bereits der Nutzung unterzogenen Untergrund (Estrich) mitsamt seiner Hilfsstoffschichten (Grundierung/Spachtelmasse) abzulösen.
Dann wird man sich Gedanken machen müssen, ob angesichts der bereits abgelösten und sich ggf. noch in naher Zukunft ablösenden Flächen eine Neuverlegung mit vorhergehender Neu-Vorbehandlung der Verlegefläche nicht doch die für Dich risikofreiere Variante wäre.
Durch den anstehenden Besuch des Beauftragten des Klebstofflieferanten kannst Du später nachweisen, dass es Probleme mit der Parkettverlegung gegeben hat.
Nur aus Gründen der späteren Nachweisführung hatte ich Dir empfohlen, die Mängelrüge schriftlich zu formulieren.
Warten wir also ab, wie sich zunächst der Außendienstmitarbeiter des Klebstofflieferanten und dann der Verleger zu dem Thema äußern werden.
Meine Vermutung ist, dass Du Dich möglicherweise auch in Zukunft noch gut und schmerzhalft an diese Threads in diesem Forum erinnern wirst. Das schreibe ich einmal aus der Erfahrung heraus .....
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Ich erhoffe das Beste für Dich,
MfG: KlaRa
Für uns, die vom Fach kommen, ist es manchmal nicht schwer, in die nähere Zukunft zu schauen.
Der Kleberlieferant wird möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass die Unterbodenvorbehandlung (vor der Parkettverlegung) mangelhaft gewesen wäre. Ansonsten Git es nämlich keinen Grund für den Klebstoff, sich durch Adhäsionsbruch von einem bereits der Nutzung unterzogenen Untergrund (Estrich) mitsamt seiner Hilfsstoffschichten (Grundierung/Spachtelmasse) abzulösen.
Dann wird man sich Gedanken machen müssen, ob angesichts der bereits abgelösten und sich ggf. noch in naher Zukunft ablösenden Flächen eine Neuverlegung mit vorhergehender Neu-Vorbehandlung der Verlegefläche nicht doch die für Dich risikofreiere Variante wäre.
Durch den anstehenden Besuch des Beauftragten des Klebstofflieferanten kannst Du später nachweisen, dass es Probleme mit der Parkettverlegung gegeben hat.
Nur aus Gründen der späteren Nachweisführung hatte ich Dir empfohlen, die Mängelrüge schriftlich zu formulieren.
Warten wir also ab, wie sich zunächst der Außendienstmitarbeiter des Klebstofflieferanten und dann der Verleger zu dem Thema äußern werden.
Meine Vermutung ist, dass Du Dich möglicherweise auch in Zukunft noch gut und schmerzhalft an diese Threads in diesem Forum erinnern wirst. Das schreibe ich einmal aus der Erfahrung heraus .....
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Ich erhoffe das Beste für Dich,
MfG: KlaRa