Einfamilienhaus, Eingeschossigkeit, Kniestock, Fenster OG

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M

molchi

Hallo, guten Abend!

Ich muss mich noch einmal für alle hier aktiven Mitglieder und Moderatoren bedanken, denn als stiller Mitleser könnte ich bereits einige gute Tipps bekommen.
Allerdings grübeln wir derzeit über Dinge, die im WWW nicht, zumindest für mich, nicht zu erkunden sind.
Folgendes:
Planung eines Einfamilienhaus mit sehr eng gesteckten Vorgaben
Max Grundfläche Haus: 121m2
Eingeschossig
Niedersachsen

Wir möchten einseitig eine Gaube und auf der anderen Seite schmale Fenster in den Kniestock, wenn möglich.
Leider stoßen wir auf unterschiedliche Aussagen von Architekten, deshalb möchte ich gern folgende Fragen stellen:

Welche Parameter spielen bei der Berechnung des OG noch eine Rolle, sodass eine bestmögliche Ausnutzung der Kniestockhöhe herauskommt.
Die Niedersächsische Bauordnung sagt lediglich aus, Vollgeschoss ab 2,20m lichte Höhe, 2/3 der Hausgrundfläche.
Jetzt ist mir noch bekannt, das die Giebelaußenwandstärke nicht mit zur Berechnung zählt.
Gibt es noch weitere Dinge, die Berücksichtigung zu Gunsten der OG-Fläche finden, wie Treppenloch, Innenwände o. ä.?
Ab wann sind schmale Fenster auf der Dachschrägenseite im OG möglich, oder bei Eingeschossigkeit gar unmöglich?

Falls noch weitere Infos zu unserem Vorhaben diesbezüglich nötig sind, einfach schreiben!

Sorry für meine laienhafte Bau-Ausdrucksweise!

VG
Tom
 
L

Legurit

Es geht um den Innenraum, wenn ich mich richtig erinnere... Treppe etc. pp. ist egal.
Kommt etwas darauf an, was du für Fenster willst.. .also ein Fenster im Treppenbereich geht - normale Fenster sind schwierig... was bringt dir ein Fenster, wo man nicht herausgucken kann.
Habt ihr 121 m² Grundfläche fürs Haus oder 121 m² überbaubare Fläche?
Tipp ist immer, dass man im EG einen "Wintergarten" oder was auch immer rauszieht und damit die Fläche im EG "künstlich" erhöht. Allerdings beißt es sich etwas mit euren 121 m²
Habt ihr Vorgaben zu anderen Höhen? (First, Trauf etc. pp.)?
 
M

molchi

Hey!

121m2 als Grundflächenzahl 1, für Grundfläche Haus.
Wir brauchen jedoch jeden m² Zimmerfläche, da viele Kinder, deshalb kein Wintergarten.
Die etwas tieferen schmalen Fenster gefallen uns sehr gut, deshalb würden wir sie Dachfenstern vorziehen, gegenüber der Gaube, auf der Dachschrägenseite.
Es gibt keine nachlesbaren Vorgaben für First, Traufe, Kniestock. Es sei denn, irgendeine niedersächsische Generalklausel spricht dagegen.
Lediglich eingeschossig und Max. zwei Parteien ProHaus.
Jetzt wollte ich gern wissen, wie man die 2/3 oben optimal ausnutzt.

VG
Tom
 
Y

ypg

Zu den Fenstern im Kniestock: wollte ich auch wegen der Optik. Nachteil: bei geringem Kniestock hat man ca. 30 cm Brüstungshöhe bei 70 cm Fensterhöhe (Rohbaumaß). Darüber dann der Sturz... Dann kommt man auf cm. 130 Kniestock. Das Fenster wäre dann Festverglasung wegen der Sicherheit.
Was hat man in einem normalen Raum davon? Weniger Stellfläche. Zusätzliche Lichtquelle zu einem weiteren Fenster. Ansonsten nichts.
Wir wollten es ggü des Treppenaufganges in der Galerie, wegen des Blickes - wir brauchen keinen Platz für geschlossene Räume, da nur zu zweit.
Ich würd den Tipp geben: lasst es und baut lieber Nutzfläche!
Zur 1-Geschossigkeit:
@BeHaElJa hat 1-Geschossigkeit mit ca. 160er Kniestock erreicht.
120qm überbaubare Fläche ergibt bei Holzständerhaus ca. 80-90 qm Wohnfläche, oben gleiche Bodenfläche. 160er Kniestock ist fast vollwertiger Wohnraum. Kinder können bis zur Wand laufen, bei einem Schrank, der an der Wand steht, auch ein Erwachsener.
Dann kannst Du die Fensterbänder auch höher setzen, sodass Kinder, aber auch selbst beim Sitzen, der Blick nach draußen garantiert wird.
Da man meist nicht direkt vor einem Fenster steht, stört dann auch der Sturz nicht und nimmt auch meist nicht den Blick nach draußen. Der Blick selbst wird etwas nach unten gelenkt, nicht in den Himmel.
Insofern... mit 160 er... Besser als Dachfenster!
 
L

Legurit

Eigentlich gibt die Grundflächenzahl die Fläche an, die überbaut werden darf.. inkl. Zuwegungen - mag mich aber auch irren. Oft gibt es für Zuwegung noch eine 50%-Überschreitung; die Terrasse zählt aber z.B. zum Haus.
Je Länger das Haus, desto höher kann der Kniestock sein (aber desto schmaler halt auch alles dazwischen)
 
M

molchi

Deswegen möchte ich den Kniestock so hoch wie möglich.
130er Höhe wäre tatsächlich zu u-Boot-mäßig.
Das schmale Fenster im Kniestock soll lediglich ins Bad, über die Badewanne. Ich mag halt ungern auf Dachfenster ausweichen.
Die Frage ist nun, da wir tatsächlich auf ca. 81m2 oben kommen, wie diese noch ,wachsen' können. Berechnet man 2/3 vom brutto unten, und nimmt das Ergebnis für oben als als Netto-Fläche an, sprich, verteilt das Ergebnis auf die Fußbodenfläche in Summe aller Räume oben!? So würde man neben den Außenwänden auch die Innenwände ausklammern.
Und gibt's da weitere Möglichkeiten, wie das Treppenloch oder die Besenkammer (nur so gesponnen), um die OG-Fläche zu erweitern!?
Wie meinst Du das, Yvonne, beim 160er Kniestock dann bodentiefe Fenster einsetzen? Und hat BeHaElja auf der gegenüberliegenden Seite (k)eine Gaube?
Richtig, die Grundflächenzahl-2 gibt dann an, wie groß die Nebenbauten (Garage, Zuwegungen usw.) sein dürfen. Das wären deine erwähnten 50%-Überschreitungen.
Für die Terrasse würde ich Gras ansehen! Sonst kommt's nicht hin!
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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