F
fraubauer
Schönen guten Tag.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat aus der Praxis geben.
Ich ziehe ja bald in eine neue ETW (Kfw70, Pellets, Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser)
eines Mehrfamilienhauses ein.
Wird in der Regel die Heizung korrekt eingestellt oder Anfangs eine Art Grundeinstellung.
Ich werde ja die erste Zeit keine Heizung bis zum Herbst benötigen.
Auch läuft die Heizung zur Übergabe ja nicht.
Weiß also nicht, ob die Fußbodenheizung überhaupt geht bzw. ob die korrekt eingestellt ist.
Da ich Laie bin, weiß ich ja auch nicht, ob diese -falls justiert- überhaupt korrekt eingestellt ist.
Fällt eine Justierung der Fußbodenheizung zur Gewährleistung? Oder darf mir dann der Heizungsbauer eine Rechnung
ausstellen?
Und darf ich den Heizungsbauer oder BT nach einer "Heizungs/Einstellungskurve" fragen? Die könnte ich dann mal von einem Heizungsbauer anschauen lassen.
Besten Dank
erika
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat aus der Praxis geben.
Ich ziehe ja bald in eine neue ETW (Kfw70, Pellets, Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser)
eines Mehrfamilienhauses ein.
Wird in der Regel die Heizung korrekt eingestellt oder Anfangs eine Art Grundeinstellung.
Ich werde ja die erste Zeit keine Heizung bis zum Herbst benötigen.
Auch läuft die Heizung zur Übergabe ja nicht.
Weiß also nicht, ob die Fußbodenheizung überhaupt geht bzw. ob die korrekt eingestellt ist.
Da ich Laie bin, weiß ich ja auch nicht, ob diese -falls justiert- überhaupt korrekt eingestellt ist.
Fällt eine Justierung der Fußbodenheizung zur Gewährleistung? Oder darf mir dann der Heizungsbauer eine Rechnung
ausstellen?
Und darf ich den Heizungsbauer oder BT nach einer "Heizungs/Einstellungskurve" fragen? Die könnte ich dann mal von einem Heizungsbauer anschauen lassen.
Besten Dank
erika