Planung Einfamilienhaus mit Einlieger - ~230m² - Keller - Satteldach

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Y

ypg

Hallo Matthias,
Du darfst auch gern Deinen Nachnamen aus Deinem Profil entfernen: der Vorname ist uns am liebsten ;)

Was ist uns wichtig?
Viel Licht, Offen, Galerie, Ofen, Modern (zeitlos),
Das ist für mich jetzt erstmal Prio: ein offenes und helles Haus.
Das habe ich von unterwegs gelesen und war etwas enttäuscht, als ich den Entwurf a la Stadtvilla vor mir gesehen hatte.

...puh ich habe erst einmal den Eingang gesucht, keine wirkliche gute Voraussetzung. :)
So ist es. Eingang versteckt ist schon mal konträr der Vorstellung offen.

Mir geht es darum, dass wir ein Haus planen das auch in 10 Jahren so genutzt werden kann, das der zusätzliche Wohnraum der durch den Auszug des Sohnes dazukommt sinnvoll genutzt werden kann. Ich denke sonst haben wir mit den qm² genug Platz für 2 Personen ;-)
Im Prinzip willst Du Dir alle Möglichkeiten offen halten und hast nicht bemerkt, dass Ihr ein Haus konstruiert habt, wovon ein Teilbereich nie von Euch genutzt wird.
Ich bin da ganz der Meinung von @MarcWen in #24.
Euer Junge wird das Spielzimmer im hinteren Eck eh nicht nutzen - eher wird er auf der Galerie spielen oder im WZ in dieser 3,30 Ecke.
Später habt Ihr dann fremde Leute über Euch wohnen.

Macht Euch einfach mal Gedanken dazu.

Wozu dient die Diele?: Die ist sehr groß und offen gestaltet um viel Licht ins Haus zu lassen
Naja, eigentlich ist die Fläche über und dient nur als Türen- und Raumverteiler. Ausserdem sieht die Anordnung etwas altbacken aus - etwa wie Landhaus, die haben auch oft so eine Treppenform... nun plant ihr die Westseite der Diele als Glasfront: da frage ich mich, wie man dann im WZ sitzt.
TV im Süden, Sitzecke halb unter dem Luftraum, daneben sieht man die Treppe hinter einer Glaswand... behaglich ist etwas anderes. Offen, modern... offen ist da ja nichts, ich sehe mehr Verschachtelungen und eine Südseite, wo sich Garderobe, WC und ein kleines WZ-Fenster anlehnen. Im Winter geht die Sonne nicht gerade im Westen unter. Es bleibt dort eher dunkel als hell. Und dann dort die Garage.
Der Essbereich vor der Küche ist eher klein im Verhältnis gehalten. Grundsätzlich halte ich die Maße von 350/330 eher als grenzwertig: ein sofa in der Ecke (falls geplant) wird in der Nische eingeengt, und die Küchenzeile von dieser Länge kommt einer Küchenzeile im Wohnungsbau gleich. Zudem schlägt die Küchentür gegen die Kühlschranktür bzw gegen den Ofen.

Im OG ist der Flur bzw die Galerie so verwinkelt, dass man da kaum ein Sofa hinstellen kann.

Kamin Ofen?: noch nicht 100% geklärt. aber wahrscheinlich an der Wand wo die Treppe ist.
Dann muss aber auch der Schornstein durch das OG geplant werden.

Moderne?: Über Modernität kann man streiten, aber es ist alles sehr hell und offen, durch Galerie und Diele.
Einleger...?: Richtig noch ist es keine reine Einliegerwohnung sondern ein großzügiges Kinderreich.
Sollte man nicht erstmal den Ansatz haben, ohne Galerie Licht und Offenheit erreichen und dann im Zusatz dann Luftraum setzen?

Ich würde zusehen, Richtung Süden mehr Fenster zu setzen. Wenn der Nachbar Euch zu dicht ist, dann eine L-Form mit Hauptrichtungen der Fenster Süd und West planen. Dann eine Treppe, die zwar offen, aber auch Schutz der Jugend vor Elternblicke dient.
Und sicherlich würde ich die Garage nicht in den Süden setzen, sondern genau auf die andere Seite.
Das Kinderzimmer hat auch mehr Sonne verdient, eine Einliegerwohnung einen Austritt sowie einen Kellerraum.

Edit: eine Einliegerwohnung braucht noch einen Stellplatz, der Junge wohl erstmal nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Sorry, ich muss nochmal:
Ein Haus mit 230 qm Wohnfläche, aber die Zimmer sind alle unter 13 qm. Wohnen hat zwar großzügig genannte Fläche, aber aufgeteilt ist Küche/Essen und das WZ mit 330cm schmal.
Einzig der Keller! Hat große Räume sowie die Reserve im OG, die ja vom eigenen Nutzen fragwürdig ist.

Viel Kritik, aber lieber jetzt, als 400000 bezahlen und dadurch 150000 verpuffen lassen.
 
T

toxicmolotof

Bestimmt 50qm Verkehrsfläche, andere wohnen da, was ihr als Flure und Wege verschwendet...

Also wirklich, aus dem Haus könnte man deutlich mehr machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein freier Architekt ist. Das ist eher Haus Modell Erika mit ein paar Extras...
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Aber bitte es geht hier nicht um die ggf. KfW Förderung.
Aus meiner Sicht ist es wichtig darauf zu reagieren.

Die Gesetzlichen Voraussetzung werden wir definitiv einhalten! Und bitte Subventionsbetrug ist definitiv hier nicht der Fall, deswegen bitte vorsichtig mit solchen Äußerungen sein. (war nicht böse gemeint).
In dieser Frage geht es weder um gut, noch um böse, sondern darum, etwas legal ist und etwas nicht.

Alle Veröffentlichungen, welche mir bekannt sind, sprechen - bei geförderter Einliegerwohnung - von Vermietung; bspw:

**Die Definition für eine Einliegerwohnung ist recht einfach. Von einer Einliegerwohnung spricht man, wenn
  • die vermietete Wohnung Teil des von Ihnen selbst bewohnten Gebäudes ist,
  • und innerhalb Ihrer Wohnung liegt.
oder auch:

**Viele Bauherren treffen die Entscheidung für eine Einliegerwohnung auch mit Blick auf einen sorgenfreien Lebensabend. Die Mieteinnahmen können einmal die Rente aufbessern. Zudem bietet sie die Möglichkeit, mit Familienmitgliedern zusammenzuwohnen oder eine Pflegekraft in der Nähe zu haben, ohne auf Privatsphäre verzichten zu müssen. Die Steuervorteile für die Einliegerwohnung gibt es auch dann, wenn sie an Familienangehörige vermietet wird. Dabei muss die Miethöhe einem Mindestsatz der ortsüblichen Marktmiete entsprechen.


Wir haben schon viele Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - steuerlich als Zweifamilienhaus bezeichnet - gebaut. Mir ist kein Fall bekannt, wo es möglich gewesen wäre, die geförderte Wohnung als "normalen" Teil der Hauptwohnung zu benutzen; erst recht nicht, ein unmündiges Kind darin unterzubringen.

Deshalb nochmal der Hinweis, Dich hier sorgfältig kundig zu machen. Die KfW hat sehr freundliche Mitarbeiter, welche auch gerne telefonisch Auskunft erteilen.

**Quellen: Gevestor, Immo Magazin

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
S

Sebastian79

Bauexperte, Du hast damit nur den steuerlichen Aspekt genannt - da muss die Wohnung echt vermietet sein.

Für die Förderung zählt nur, dass der Bereich abgeschlossen ist und ein eigenes Bad, Küche und ein Zimmer hat. Sie muss weder jetzt noch später vermietet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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