Nö.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Name und Adresse sind personenbezogene Daten nach jeweils geltendem Datenschutzgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Volkszählungsurteil entschieden, dass es unter der Bedingung der automatisierten Datenverarbeitung kein „belangloses“ Datum mehr gibt.
Folglich ist grundsätzlich jede personenbezogene Information geschützt.
Ich habe das Statistikamt MV auch gebeten mit darzulegen wieso sie meinen Namen wissen wollen, die Statistik kann man auch anonymisiert erheben.
Dazu muss man wiederum wissen, dass das Verarbeiten personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, außer ein Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
Gilt natürlich nicht für Angaben die man im Internet freiwillig preisgibt, wie Beruf, Name, Bauort...Bautagebücher u.d.Gl.