B
Bauexperte
Hallo,
Sofern Du einen Werkvertrag unterschreibst, wo nach Fertigstellung Rohbau (Außen-/Innenwände, Fenster, Dach und Putz) mehr als 60% den Besitzer gewechselt haben - wie willst Du, im Fall der Fälle, Dein Haus vom verbleibenden Darlehensbetrag fertig stellen, wenn der Anbieter nach dem Rohbau bspw. Insolvenz anmelden muß?
Freundliche Grüße
Seufz - Du scheinst ein "Händchen" für grenzwertige Entscheidungen zu haben...Ich habe hier gelesen, nach Rohbau inkl. Dach, Putz und Fenster sollen nicht mehr als 52 % bei einem Haus ohne Keller gezahlt sein. Manche schreiben auch 60 %. Wenn ich aber zusammenrechne wäre es 82 %?!?! Da wir hier auf der Arbeit (Bauträger) nach Makler- und Bauträgerverordnung arbeiten, konnte ich gut vergleichen: hier wäre man dann bei 72,7 %. Wie passt das alles zusammen?!?!?
Was mir in dem Zahlungsplan auch fehlt, ist die letzte Rate nach mängelfreier Übergabe von 3,5 %.
Sofern Du einen Werkvertrag unterschreibst, wo nach Fertigstellung Rohbau (Außen-/Innenwände, Fenster, Dach und Putz) mehr als 60% den Besitzer gewechselt haben - wie willst Du, im Fall der Fälle, Dein Haus vom verbleibenden Darlehensbetrag fertig stellen, wenn der Anbieter nach dem Rohbau bspw. Insolvenz anmelden muß?
Freundliche Grüße