Baufirma verlangt Honorar für KfW-Onlinebestätigung beim Neubau

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C

Cango30

Guten Abend zusammen,

ich bin neu im Forum und hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Über die Suchfunktion konnte ich leider keinen analogen Fall finden.

Und zwar hatte ich vor einigen Wochen konkretes Interesse an einer projektierten Neubau-Doppelhaushälfte, welches laut Baufirma die Anforderungen an die KFW-55 erfüllen soll. Die Maklerin und der Bauträger haben mir für die Aufstellung einer Finanzierung einen Dienstleister empfohlen, an welchen ich mich dann auch gewendet habe.

Die zuständige Beraterin hat für ein Darlehen inkl. KfW-Fördermittel verschiedene Unterlagen zum Objekt angefordert - welche ich wiederum beim Bauunternehmen angefragt habe. Zu diesen Unterlagen zählte auch die KfW-Onlinebestätigung (sog. Bestätigung zum Antrag (BZA)). Der Bauträger hat mich in einem allgemeinen Telefonat kurz darauf hingewiesen, dass die Erstellung des Antrags mit Kosten verbunden sei. Diese seien aber nur dann fällig, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommen sollte. Ich bin von einem kleinen Betrag ausgegangen und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht. Ich habe ihm am Telefon aber auch keine explizite Einwilligung gegeben. Jedenfalls hatte ich einige Stunden später das Formular erhalten.

Leider hat es mit der Finanzierung nicht geklappt. Zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung i.H.v. 351,05€ von der Baufirma im Briefkasten. Diese verlangt ein Honorar für das Ausfüllen des Onlineformulars. Ich habe dem Bauträger daraufhin eine E-Mail geschrieben, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde, da es nie zu einem Einverständnis gekommen war. Hätte er mich am Telefon darauf hingewiesen, dass es ca. 350€ kosten wird, hätte ich wahrscheinlich direkt aufgelegt. Heute habe ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Diese fordern mich auf, den Betrag zzgl. 70€ Anwaltskosten zu begleichen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Baufirma Anspruch auf die Forderung hat?

Ich bin zwar kein Anwalt, aber der Ansicht, dass die Baufirma verpflichtet ist, als Vorleistung einen Nachweis zu erbringen, dass der Neubau die Anforderungen an Kfw55 erfüllen wird.

Ich danke Euch im Voraus!
Cango30
 
Y

ypg

Du hast "angefragt"... inwiefern? Hast Du gesagt: ich möchte.. , dann hast Du denen einen Auftrag erteilt.
Wie nun genau dieses Gespräch abgelaufen ist, kannst nur Du wissen - zumindest war wohl die Aufforderung eindeutig, sodass Du die Berechnung bekommen hast.
Hast Du diese Berechnung genutzt?

Ich denke, es ist zwar ärgerlich, wenn Kosten entstehen, aber so ist es nun mal: Anforderung, Auftrag erledigt, Rechnung.
Außer Spesen, nichts gewesen - so sagt man dazu


Gruß, Yvonne
 
C

Cango30

Hallo Yvonne,

danke für deine Antwort. Wie erwähnt, hatte ich konkretes Interesse und hätte das Objekt bei einer positiven Finanzierungsanfrage wahrscheinlich auch erworben. Ich habe diejenigen Unterlagen beim Bauträger angefragt, welche das Kreditinstitut zur Prüfung benötigte (z.B. Exposé, Entwurf des Werkvertrags, etc.). Alles Unterlagen, welche der Bauträger zur Verfügung stellen muss, da sonst keine Prüfung möglich gewesen wäre. Immerhin will er ja auch etwas verkaufen.

Da es sich laut Expose um ein KFW-55-Haus handeln soll und die Finanzierung auch dahingehend aufgestellt werden sollte, hat das Kreditinstitut eben dieses Formular verlangt. Es ist ein Standardformular, welches die KfW zur Prüfung benötigt.
 
H

HilfeHilfe

Bin kein Jurist aber wenn du alle Unterlagen angefordert hast dich aber angeblich gegen die online Bestätigung für das Programm gewährt hast ist es in meinen Augen wenig glaubwürdig... ich würde es nicht darauf ankommen lassen sondern zahlen . Der Bauträger scheint ja gewillt zu sein seine Rechte rechtlich durchzusetzen
 
B

Bieber0815

Hm, tja, ... Zahlen wird das einfachste sein (Zeit, Kosten, Aufwand, ...).

Gerechtfertigt finde ich es nicht. Wenn der Bauträger bei projektierten Doppelhäusern jedem Interessenten das KfW-Formular für 350 Euro ausstellen lässt, steht der Ertrag in keinem Verhältnis zu den wirklich angefallenen Kosten. Ein Gang zum Anwalt wird sich für Dich aber nicht lohnen bei der Summe ...

Wenigstens weißt Du jetzt, wie es so läuft und wirst zukünftig viel genauer nachfragen bzw. laut und deutlich am Telefon sagen "Ich werde für das Formular nicht bezahlen". (Möglicherweise bekommst Du es dann nicht, aber es gibt auch andere Bauträger ...)
 
Uwe82

Uwe82

Ich würde das auch zahlen, schließlich hast Du telefonisch den Auftrag dazu gegeben. Dass Du davon ausgehst, dass es ein kleiner Betrag ist, kann man Deinem "Gesprächsprotokoll" einmal nicht entnehmen, zweitens ist das aber auch irrelevant. Wenn Du nicht nach den Kosten fragst, ist das kein Argument gegen die Rechnung.

Andererseits wundert es mich aber, dass der Finanzdienstleister die Online-Bestätigung haben möchte für eine Finanzierungsanfrage. Unsere Bank hat sich damit begnügt, dass in der Bauleistungsbeschreibung der KfW-Standard stand, der im Preis enthalten sein wird. Die Online-Bestätigung wurde dann erst notwendig, wo die Finanzierung beauftragt wurde.

Und diese Bestätigung hat bei uns übrigens nur run 180€ gekostet, war aber im Gesamtvertrag schon enthalten.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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