C
Cango30
Guten Abend zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Über die Suchfunktion konnte ich leider keinen analogen Fall finden.
Und zwar hatte ich vor einigen Wochen konkretes Interesse an einer projektierten Neubau-Doppelhaushälfte, welches laut Baufirma die Anforderungen an die KFW-55 erfüllen soll. Die Maklerin und der Bauträger haben mir für die Aufstellung einer Finanzierung einen Dienstleister empfohlen, an welchen ich mich dann auch gewendet habe.
Die zuständige Beraterin hat für ein Darlehen inkl. KfW-Fördermittel verschiedene Unterlagen zum Objekt angefordert - welche ich wiederum beim Bauunternehmen angefragt habe. Zu diesen Unterlagen zählte auch die KfW-Onlinebestätigung (sog. Bestätigung zum Antrag (BZA)). Der Bauträger hat mich in einem allgemeinen Telefonat kurz darauf hingewiesen, dass die Erstellung des Antrags mit Kosten verbunden sei. Diese seien aber nur dann fällig, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommen sollte. Ich bin von einem kleinen Betrag ausgegangen und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht. Ich habe ihm am Telefon aber auch keine explizite Einwilligung gegeben. Jedenfalls hatte ich einige Stunden später das Formular erhalten.
Leider hat es mit der Finanzierung nicht geklappt. Zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung i.H.v. 351,05€ von der Baufirma im Briefkasten. Diese verlangt ein Honorar für das Ausfüllen des Onlineformulars. Ich habe dem Bauträger daraufhin eine E-Mail geschrieben, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde, da es nie zu einem Einverständnis gekommen war. Hätte er mich am Telefon darauf hingewiesen, dass es ca. 350€ kosten wird, hätte ich wahrscheinlich direkt aufgelegt. Heute habe ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Diese fordern mich auf, den Betrag zzgl. 70€ Anwaltskosten zu begleichen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Baufirma Anspruch auf die Forderung hat?
Ich bin zwar kein Anwalt, aber der Ansicht, dass die Baufirma verpflichtet ist, als Vorleistung einen Nachweis zu erbringen, dass der Neubau die Anforderungen an Kfw55 erfüllen wird.
Ich danke Euch im Voraus!
Cango30
ich bin neu im Forum und hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Über die Suchfunktion konnte ich leider keinen analogen Fall finden.
Und zwar hatte ich vor einigen Wochen konkretes Interesse an einer projektierten Neubau-Doppelhaushälfte, welches laut Baufirma die Anforderungen an die KFW-55 erfüllen soll. Die Maklerin und der Bauträger haben mir für die Aufstellung einer Finanzierung einen Dienstleister empfohlen, an welchen ich mich dann auch gewendet habe.
Die zuständige Beraterin hat für ein Darlehen inkl. KfW-Fördermittel verschiedene Unterlagen zum Objekt angefordert - welche ich wiederum beim Bauunternehmen angefragt habe. Zu diesen Unterlagen zählte auch die KfW-Onlinebestätigung (sog. Bestätigung zum Antrag (BZA)). Der Bauträger hat mich in einem allgemeinen Telefonat kurz darauf hingewiesen, dass die Erstellung des Antrags mit Kosten verbunden sei. Diese seien aber nur dann fällig, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommen sollte. Ich bin von einem kleinen Betrag ausgegangen und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht. Ich habe ihm am Telefon aber auch keine explizite Einwilligung gegeben. Jedenfalls hatte ich einige Stunden später das Formular erhalten.
Leider hat es mit der Finanzierung nicht geklappt. Zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung i.H.v. 351,05€ von der Baufirma im Briefkasten. Diese verlangt ein Honorar für das Ausfüllen des Onlineformulars. Ich habe dem Bauträger daraufhin eine E-Mail geschrieben, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde, da es nie zu einem Einverständnis gekommen war. Hätte er mich am Telefon darauf hingewiesen, dass es ca. 350€ kosten wird, hätte ich wahrscheinlich direkt aufgelegt. Heute habe ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Diese fordern mich auf, den Betrag zzgl. 70€ Anwaltskosten zu begleichen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Baufirma Anspruch auf die Forderung hat?
Ich bin zwar kein Anwalt, aber der Ansicht, dass die Baufirma verpflichtet ist, als Vorleistung einen Nachweis zu erbringen, dass der Neubau die Anforderungen an Kfw55 erfüllen wird.
Ich danke Euch im Voraus!
Cango30