B
baschdieh
Hallo liebes Forum,
mein zukünftiger Nachbar möchte ein Carport bauen (ca. 5.50m hoch). Eine entsprechende Baugenehmigung liegt vor. Nach der erteilten Baugenehmigung wurde das Grundstück geteilt und die eine hälfte an mich verkauft. Nun liegt der Carport genau an der Grundstücksgrenze. Problem ist, dass mein Bauvorhaben zwar die 3m Grenzabstand einhält - allerdings an dieser Seite bodentiefe Fenster verbaut sind. D.h. ich werde dann nur noch auf seinen Beton-Carport mit einen Abstand von drei Metern schauen.
Frage:
1. Ist die Baugenehmigung noch gültig? Das Grundstück wurde geteilt, d.h. nun müsste er doch eine neue Baugenehmigung einholen?
2. Darf er einfach ein 5.5m Carport an die Grundstücksgrenze ohne meine Genehmigung bauen?
Vielen Dank und viele Grüße!
mein zukünftiger Nachbar möchte ein Carport bauen (ca. 5.50m hoch). Eine entsprechende Baugenehmigung liegt vor. Nach der erteilten Baugenehmigung wurde das Grundstück geteilt und die eine hälfte an mich verkauft. Nun liegt der Carport genau an der Grundstücksgrenze. Problem ist, dass mein Bauvorhaben zwar die 3m Grenzabstand einhält - allerdings an dieser Seite bodentiefe Fenster verbaut sind. D.h. ich werde dann nur noch auf seinen Beton-Carport mit einen Abstand von drei Metern schauen.
Frage:
1. Ist die Baugenehmigung noch gültig? Das Grundstück wurde geteilt, d.h. nun müsste er doch eine neue Baugenehmigung einholen?
2. Darf er einfach ein 5.5m Carport an die Grundstücksgrenze ohne meine Genehmigung bauen?
Vielen Dank und viele Grüße!