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Hausbauer1
Hallo zusammen,
in meinem Bekanntenkreis bauen gerade alle oder kaufen Gebrauchtimmobilien. Jetzt hat ein Bekannter mir eine Situation geschildert, auf die ich keinen Rat wusste und ich dachte mir, ich gebe das mal hier weiter.
Der bekannte hat sich ein Haus mit separatem Treppenhaus und einer Wohnung im EG, einer im OG und einem als Wohnraum nutzbaren Dachgeschoss gekauft.
Er möchte in einigen Jahren in die EG Wohnung ziehen und bis dahin die Wohnungen vermieten. Die EG und die OG Wohnungen sind abgeschlossen und als Wohnraum ausgewiesen. Der Keller würde wohl überwiegend der EG Wohnung und ein Raum als Abstellraum der OG Wohnung zugeschlagen werden.
Nun kommt aber das Problem: Die "Wohnung" im DG (inkl. Küche, Bad etc.) ist nicht als Wohnfläche ausgewiesen, es ist Nutzfläche. Der Bekannte würde dieses DG gerne als weitere Einheit vermieten sofern nicht einer der EG oder OG Mieter bereit ist die Fläche zusätzlich als Nutzfläche zu mieten.
Jetzt wäre die Frage, kann er das DG überhaupt einzeln vermieten, da es als Nutzfläche ausgewiesen ist? Oder kann er das DG nachträglich in Wohnraum umwidmen lassen?
Vielleicht kann jemand helfen. Dann könnte ich die Antwort weitergeben.
Beste Grüße
HB1
in meinem Bekanntenkreis bauen gerade alle oder kaufen Gebrauchtimmobilien. Jetzt hat ein Bekannter mir eine Situation geschildert, auf die ich keinen Rat wusste und ich dachte mir, ich gebe das mal hier weiter.
Der bekannte hat sich ein Haus mit separatem Treppenhaus und einer Wohnung im EG, einer im OG und einem als Wohnraum nutzbaren Dachgeschoss gekauft.
Er möchte in einigen Jahren in die EG Wohnung ziehen und bis dahin die Wohnungen vermieten. Die EG und die OG Wohnungen sind abgeschlossen und als Wohnraum ausgewiesen. Der Keller würde wohl überwiegend der EG Wohnung und ein Raum als Abstellraum der OG Wohnung zugeschlagen werden.
Nun kommt aber das Problem: Die "Wohnung" im DG (inkl. Küche, Bad etc.) ist nicht als Wohnfläche ausgewiesen, es ist Nutzfläche. Der Bekannte würde dieses DG gerne als weitere Einheit vermieten sofern nicht einer der EG oder OG Mieter bereit ist die Fläche zusätzlich als Nutzfläche zu mieten.
Jetzt wäre die Frage, kann er das DG überhaupt einzeln vermieten, da es als Nutzfläche ausgewiesen ist? Oder kann er das DG nachträglich in Wohnraum umwidmen lassen?
Vielleicht kann jemand helfen. Dann könnte ich die Antwort weitergeben.
Beste Grüße
HB1