S
Seb0815
Liebe Community, ich habe in einem Bauträgerprojekt eine Wohnung gekauft. Großer Pluspunkt dieser Wohnung war eine große Dusche. Es gab nur den Grundriss zum Zeitpunkt des Kaufes als Orientierung.
Es findet sich eine
- Duschtasse 80x80 cm an 3 Seiten von Wänden umgeben mit
- davor befindlicher gefliester Fläche in ähnlicher Größe, auf welche man über eine
- seitliche Glastür die "Duschkabine" betritt.
THEORIE: Dem gesunden Menschenverstand folgend war klar: "Das muss so gefliest sein, dass Wasser im Kabinenraum abfließen kann".
REALITÄT: Es existiert ein Absatz, sodass über die Duschtasse spritzendes Wasser auf der gefliesten Fläche stehen bleibt und manuell irgendwie über die Kante zum Ablauf in der Duschtasse befördert werden muss.
Nach mehrfacher Prüfung des Sachverhalts kam der Bauträger zu dem Schluss, dass dies keinen Mangel darstelle, weil "Spritzwasser toleriert werden müsse".
Es muss doch so gebaut sein, dass das Wasser abfließen kann oder etwa nicht?! Der Bauträger hat Abhilfe zu schaffen, oder?!
Das einzig fundierte, was ich im Internet finden konnte war ein Hinweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen Teil 5. Zitat "5.4 Durch bautechnische Maßnahmen z.B. durch die Anordnung von Gefälle ist für eine dauernd wirksame Abführung des auf die Abdichtung einwirkenden Wassers zu sorgen"
Leider kann ich weder diese Aussage verifizieren, da das Dokument nicht frei zugänglich ist noch einordnen, ob das auf unser Problem überhaupt anzuwenden ist...
Ich bitte um Expertenrat insbesondere zum rechtlichen Aspekt.
Danke schonmal!
Gruß Sebastian
PS: Die Verkleinerung der Duschkabine durch Umsetzen der Glastür stellt für uns keine Option dar, da es sich auf 80 x 80 cm eben nicht gerade komfortabel duschen lässt.
Idee unsererseits war es durch eine weitere Schicht Fliesen mit Gefälle einen Abfluss zu ermöglichen.
Es findet sich eine
- Duschtasse 80x80 cm an 3 Seiten von Wänden umgeben mit
- davor befindlicher gefliester Fläche in ähnlicher Größe, auf welche man über eine
- seitliche Glastür die "Duschkabine" betritt.
THEORIE: Dem gesunden Menschenverstand folgend war klar: "Das muss so gefliest sein, dass Wasser im Kabinenraum abfließen kann".
REALITÄT: Es existiert ein Absatz, sodass über die Duschtasse spritzendes Wasser auf der gefliesten Fläche stehen bleibt und manuell irgendwie über die Kante zum Ablauf in der Duschtasse befördert werden muss.
Nach mehrfacher Prüfung des Sachverhalts kam der Bauträger zu dem Schluss, dass dies keinen Mangel darstelle, weil "Spritzwasser toleriert werden müsse".
Es muss doch so gebaut sein, dass das Wasser abfließen kann oder etwa nicht?! Der Bauträger hat Abhilfe zu schaffen, oder?!
Das einzig fundierte, was ich im Internet finden konnte war ein Hinweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen Teil 5. Zitat "5.4 Durch bautechnische Maßnahmen z.B. durch die Anordnung von Gefälle ist für eine dauernd wirksame Abführung des auf die Abdichtung einwirkenden Wassers zu sorgen"
Leider kann ich weder diese Aussage verifizieren, da das Dokument nicht frei zugänglich ist noch einordnen, ob das auf unser Problem überhaupt anzuwenden ist...
Ich bitte um Expertenrat insbesondere zum rechtlichen Aspekt.
Danke schonmal!
Gruß Sebastian
PS: Die Verkleinerung der Duschkabine durch Umsetzen der Glastür stellt für uns keine Option dar, da es sich auf 80 x 80 cm eben nicht gerade komfortabel duschen lässt.
Idee unsererseits war es durch eine weitere Schicht Fliesen mit Gefälle einen Abfluss zu ermöglichen.