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Epaminaidos
Hallo zusammen,
die Abnahme von unserem Bauträger-Haus ist nun 4 Jahre und 9 Monate her. So kurz vor Ablauf der Gewährleistung (vereinbart ist Baugesetzbuch) ist leider ein Rollladen defekt (Gurtbedienung): er bricht zwischen zwei Lamellen immer weiter auseinander.
Natürlich haben wir zuerst beim Bauträger angefragt. Er möchte den Mangel nicht mehr kostenlos beheben, da es ein mechanischer Schaden ist, der durch normalen Verschleiß oder auch eine Fehlbedienung entstanden sein könnte. Des weiteren führt er aus, dass die 5 Jahre sich nur auf Mängel beziehen, die direkt durch den Bauträger zu vertreten sind. Speziell bedeutet die Regelung nicht, dass "die Nutzung und Lebensdauer einzelner Teile, die einer besonderen Wartung oder Pflege bedürfen oder regelmäßig einen kürzeren Nutzungszyklus aufweisen, auch 5 Jahre lang halten müssen."
Stimmt das so? Oder ist er noch zur Behebung verpflichtet?
Der Bauträger hat hier ca. 80 Einfamilienhäuser gebaut und in der Nachbarschaft gehen gerade die Rollläden reihenweise kaputt. Leider ist der Hersteller inzwischen pleite, so dass der Bauträger die Aufwände nicht einfach durchreichen kann.
Vielen Dank für jede Hilfe!
die Abnahme von unserem Bauträger-Haus ist nun 4 Jahre und 9 Monate her. So kurz vor Ablauf der Gewährleistung (vereinbart ist Baugesetzbuch) ist leider ein Rollladen defekt (Gurtbedienung): er bricht zwischen zwei Lamellen immer weiter auseinander.
Natürlich haben wir zuerst beim Bauträger angefragt. Er möchte den Mangel nicht mehr kostenlos beheben, da es ein mechanischer Schaden ist, der durch normalen Verschleiß oder auch eine Fehlbedienung entstanden sein könnte. Des weiteren führt er aus, dass die 5 Jahre sich nur auf Mängel beziehen, die direkt durch den Bauträger zu vertreten sind. Speziell bedeutet die Regelung nicht, dass "die Nutzung und Lebensdauer einzelner Teile, die einer besonderen Wartung oder Pflege bedürfen oder regelmäßig einen kürzeren Nutzungszyklus aufweisen, auch 5 Jahre lang halten müssen."
Stimmt das so? Oder ist er noch zur Behebung verpflichtet?
Der Bauträger hat hier ca. 80 Einfamilienhäuser gebaut und in der Nachbarschaft gehen gerade die Rollläden reihenweise kaputt. Leider ist der Hersteller inzwischen pleite, so dass der Bauträger die Aufwände nicht einfach durchreichen kann.
Vielen Dank für jede Hilfe!