S
Samoht25
Hi,
Folgende Ausgangslage:
- Rechteckiges Grundstück
- Haus mit Garage und Zeltdach
- Seite 1 8,4m Lange Garage an der Grenze mit einer Höhe <3m => sollte ok sein
- Seite2 Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dach mit Dachneigung 25° Abstand zur Grundstücksgrenze 5,4m => sollte ok sein
- Seite 4 Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dach mit Dachneigung 25° Abstand zur Grundstücksgrenze 6,7m => sollte ok sein
- Seite 3 10,5m lange Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dachneigung 25°. Abstand zur Grundstücksgrenze 3,2m. Grundstücksgrenze an Straße.
An Seite 3 könnte man Ausnahme über 16m Privileg oder Ausnahme öffentlichen Verkehrsfläche anwenden.
Zählen diese 10,5m dann auch in die 15m mit rein?
10,5m + 8,4m = 18,9m und damit mehr als 15m. Oder ist dies dennoch zulässig?
Vielen Dank!
Folgende Ausgangslage:
- Rechteckiges Grundstück
- Haus mit Garage und Zeltdach
- Seite 1 8,4m Lange Garage an der Grenze mit einer Höhe <3m => sollte ok sein
- Seite2 Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dach mit Dachneigung 25° Abstand zur Grundstücksgrenze 5,4m => sollte ok sein
- Seite 4 Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dach mit Dachneigung 25° Abstand zur Grundstücksgrenze 6,7m => sollte ok sein
- Seite 3 10,5m lange Hauswand mit einer Höhe von 5,3m und Dachneigung 25°. Abstand zur Grundstücksgrenze 3,2m. Grundstücksgrenze an Straße.
An Seite 3 könnte man Ausnahme über 16m Privileg oder Ausnahme öffentlichen Verkehrsfläche anwenden.
Zählen diese 10,5m dann auch in die 15m mit rein?
10,5m + 8,4m = 18,9m und damit mehr als 15m. Oder ist dies dennoch zulässig?
Vielen Dank!