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NDS_85
Hallo Forum-Gemeinde,
vorab schon ein mal ein Lob an viele nützliche Dinge die ich bisher als stiller Mitleser "lernen" durfte.
Heut steige ich dann auch mal aktiv in die Diskussion ein, da ich auf den ersten Blick kein 100%- Antwort für mein Anliegen finden konnte.
Sachverhalt:
Bei der Vermessung (Grobabmessung incl. Absteckung) unseres Grundstücks auf dem in kürze ein Bungalow entstehen soll, haben wir auch entsprechende Höhen festgelegt.
Herausgekommen ist letztendlich das wir den Teil des Grundstücks auf dem
das Haus stehen wird, erhöhen müssen/wollen.
Im ersten Schritt natürlich die Hausfläche + 2,5m an jeder Hausseite für die Baumaßnahmen.
So ergibt sich eine zu erhöhende Fläche von knapp 500 qm2.
Da die Höhen in diesem Bereich stark wanken wurden 7 Messpunkte genommen, deren größte Differenz 0,65m aufweist. (Max: 20,01, Min: 19,36)
Geplant ist eine erste Erhöhung auf ca 19,80 um erst einmal eine Ebene und ausgeglichene Fläche zu haben.
Im Mittel aller Messpunkte würde diese Erhöhung knapp 30cm betragen.
Frage 1 Ist das ohne weiteres zulässig oder muss ich dafür bereits eine Genehmigung einfordern..!?
Wenn ja, parallel zum noch zu stellenden Bauantrag oder wird die Erhöhung in selbigem ohnehin schon aufgeführt bzw berücksichtigt!?
Frage 2: ) Da sich bis zur Entfernung durch uns, ein Meer von kleineren Bäumen auf dem Grundstück befand, möchten wir kurzfristig schon etwas abtragen (ca 10 cm) um auf ersten Sand zustoßen bzw neue nicht brauchbaren Sträucher und co aus dem Weg zu haben.
Ist zumindest das denn ohne große Anfragen bzw Genehmigung erlaubt!?
Noch ein paar Angaben :
- Grundstück steht in Niedersachsen
- ist eine "Lücke", sprich Nachbarbebauungen sind seit rund 40 Jahren vorhanden, d.h. kein Neubaugebiet.
- Bodengutachten liegt vor: "Sand und Mutterboden
Sollten noch weitere Angaben für eine eindeutige Auskunft nötig sein gebt mir bitte Bescheid, ansonsten Danke ich schon mal vorab für eure (hoffentlich positiv ausfallende) Hilfe
vorab schon ein mal ein Lob an viele nützliche Dinge die ich bisher als stiller Mitleser "lernen" durfte.
Heut steige ich dann auch mal aktiv in die Diskussion ein, da ich auf den ersten Blick kein 100%- Antwort für mein Anliegen finden konnte.
Sachverhalt:
Bei der Vermessung (Grobabmessung incl. Absteckung) unseres Grundstücks auf dem in kürze ein Bungalow entstehen soll, haben wir auch entsprechende Höhen festgelegt.
Herausgekommen ist letztendlich das wir den Teil des Grundstücks auf dem
das Haus stehen wird, erhöhen müssen/wollen.
Im ersten Schritt natürlich die Hausfläche + 2,5m an jeder Hausseite für die Baumaßnahmen.
So ergibt sich eine zu erhöhende Fläche von knapp 500 qm2.
Da die Höhen in diesem Bereich stark wanken wurden 7 Messpunkte genommen, deren größte Differenz 0,65m aufweist. (Max: 20,01, Min: 19,36)
Geplant ist eine erste Erhöhung auf ca 19,80 um erst einmal eine Ebene und ausgeglichene Fläche zu haben.
Im Mittel aller Messpunkte würde diese Erhöhung knapp 30cm betragen.
Frage 1 Ist das ohne weiteres zulässig oder muss ich dafür bereits eine Genehmigung einfordern..!?
Wenn ja, parallel zum noch zu stellenden Bauantrag oder wird die Erhöhung in selbigem ohnehin schon aufgeführt bzw berücksichtigt!?
Frage 2: ) Da sich bis zur Entfernung durch uns, ein Meer von kleineren Bäumen auf dem Grundstück befand, möchten wir kurzfristig schon etwas abtragen (ca 10 cm) um auf ersten Sand zustoßen bzw neue nicht brauchbaren Sträucher und co aus dem Weg zu haben.
Ist zumindest das denn ohne große Anfragen bzw Genehmigung erlaubt!?
Noch ein paar Angaben :
- Grundstück steht in Niedersachsen
- ist eine "Lücke", sprich Nachbarbebauungen sind seit rund 40 Jahren vorhanden, d.h. kein Neubaugebiet.
- Bodengutachten liegt vor: "Sand und Mutterboden
Sollten noch weitere Angaben für eine eindeutige Auskunft nötig sein gebt mir bitte Bescheid, ansonsten Danke ich schon mal vorab für eure (hoffentlich positiv ausfallende) Hilfe