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Tweener
Hallo
Ich habe eine kurze Frage zum Thema Grunderwerbsteuer. Wir hatten gestern unseren Notartermin und haben unser Grundstück gekauft. Das Grundstück würde über eine Sparkasse vertrieben. Es gab keine Verpflichtung für einen Bauträger o.ä.
Den Vertrag mit dem von uns gewählten Bauträger haben wir in weiser Voraussicht auf den anstehenden Grundstückskauf (damit dann alles schnell gehen kann) bereits vor 2 Wochen geschlossen, sodass das Widerrufsrecht einen Tag nach Beurkundung des Grundstückskaufs ausläuft.
Nun stellt sich mir die folgende Frage: Laufe ich Gefahr sowohl auf Grundstück als auch auf Baukosten für das Haus die Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen?
Ich habe bisher fest damit gerechnet, dass die Steuer nur auf das Grundstück erhoben wird. Wie bereits erwähnt, stehen die beiden Verträge (nach meinem Verständnis) in keiner Beziehung zueinander.
Kann es uns nun zum Verhängnis werden, dass wir den Bauvertrag bereits im Vorfeld geschlossen haben oder beide Verträge in einem Zeitfenster von 2 Wochen geschlossen wurden?
Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Ich habe eine kurze Frage zum Thema Grunderwerbsteuer. Wir hatten gestern unseren Notartermin und haben unser Grundstück gekauft. Das Grundstück würde über eine Sparkasse vertrieben. Es gab keine Verpflichtung für einen Bauträger o.ä.
Den Vertrag mit dem von uns gewählten Bauträger haben wir in weiser Voraussicht auf den anstehenden Grundstückskauf (damit dann alles schnell gehen kann) bereits vor 2 Wochen geschlossen, sodass das Widerrufsrecht einen Tag nach Beurkundung des Grundstückskaufs ausläuft.
Nun stellt sich mir die folgende Frage: Laufe ich Gefahr sowohl auf Grundstück als auch auf Baukosten für das Haus die Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen?
Ich habe bisher fest damit gerechnet, dass die Steuer nur auf das Grundstück erhoben wird. Wie bereits erwähnt, stehen die beiden Verträge (nach meinem Verständnis) in keiner Beziehung zueinander.
Kann es uns nun zum Verhängnis werden, dass wir den Bauvertrag bereits im Vorfeld geschlossen haben oder beide Verträge in einem Zeitfenster von 2 Wochen geschlossen wurden?
Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort sehr freuen.
Viele Grüße