Hallo,
Ich finde ja diese Polemik wenig hilfreich
Das ist mitnichten Polemik, eher Galgenhumor
Tatsache ist, das wir einen Prüfbericht über das Grundwasser, eine "Beurteilung des Angriffsgrades ggü. Beton gem. DIN 4030 Teil 1", haben. Und das Ergebnis ist nun mal, dass das Wasser stark Beton angreifend ist. Daher auch unsere Bedenken gegenüber WU-Beton.
Diese Norm legt Kriterien für die Beurteilung des Angriffsvermögens von Wässern vorwiegend
natürlicher Zusammensetzung von Böden und Gasen, die betonangreifende Stoffe enthalten auf erhärteten Beton nach DIN 1045 fest. Sie gilt
nicht für konzentrierte Lösungen, wie z. B. bestimmte Industrieabwässer.
"aggressives Wasser" nennt man Wasser mit Inhaltsstoffen, die zu verstärkten chemischen Reaktionen führen. Freie überschüssige Kohlensäure kann beispielsweise zu kalkaggressivem Wasser führen, das beim Prozeß der Verkarstung, aber auch im technischen Bereich von besonderer Bedeutung ist. Der
Aggressivitätsgrad des Wassers ist ein Maß für das jeweilige Lösungsvermögen des Wassers. Auch destilliertes Wasser kann z.B. Mineralien aus Feststoffen herauslösen.
Bauwerksabdichtung: wasserdicht / wasserundurchlässig
Die erforderlichen abdichtungstechnischen Maßnahmen ergeben sich aus der Wasserdichtigkeit des vorhandenen Bodens oder einzelner Bodenschichten sowie aus der Höhe des Grundwasserstandes. Diese Angaben können durch entsprechende Bodenuntersuchungen (Bodengutachten) eingeholt werden. Dabei ist zu beachten, dass beim Grundwasserstand der langfristig (über einen Zeitraum von mehreren Jahren) höchste Grundwasserstand ermittelt wird. Zur ersten Einschätzung geben auch manche zuständigen Behörden Auskunft über den Grundwasserstand.
Bezüglich der Beanspruchung wird unterschieden zwischen:
Bodenfeuchte und nicht stauendem Sickerwasser bei ausreichend durchlässigem Boden sowie höchstem Grundwasserstand unterhalb Gründungsniveau,aufstauendem Sickerwasser bei Böden mit geringerer Wasserdurchlässigkeit (bindige Böden) und ohne Dränung, wenn der höchste Grundwasserstand mindestens 300 mm unterhalb des Gründungsniveaus liegt (d.h. wenn Bodenart und Geländeform nur Stauwasser erwarten lassen) und bei einer Gründungstiefe bis 3 m,
oder
drückendem Wasser bei Gebäuden, deren Gründungsniveau unterhalb des höchsten Grundwasserstands bzw. im Schichtenwasser liegen, unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart.
Üblicherweise kommt eine der beiden folgenden Abdichtungsvarianten zum Einsatz:
1. Wasserundurchlässiger Beton (WU Beton oder Weiße Wanne):
Unter Einsatz einer speziellen Betonmischung und Bewehrung sowie unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen wird eine wasserundurchlässige Wanne aus Stahlbeton erstellt. Wasserundurchlässig heißt jedoch nicht "wasserdicht". Während bei einem wasserdichten Stoff weder Wasser eindringt noch durchdringt, wird bei einem wasserundurchlässigen Stoff der Wassertransport durch den Stoff so stark reduziert, dass das durchtretende Wasser auf der Luftseite verdunsten kann. Dieser Umstand ist bei einer geplanten höherwertigen Nutzung der Kellerräume (Aufenthaltsräume (sofern nach Bauordnung zulässig), Hobbyräume, etc.) zu beachten, da es ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen bei wasserundurchlässigen Bauteilen zu einer Erhöhung der Raumluftfeuchte kommen kann. Des Weiteren dürfen keine dampfdichten Beläge (z.B. PVC Beläge oder Fliesen) direkt auf WU Betonkonstruktionen aufgebracht werden.
2. Wasserdichte Baustoffe (Schwarze Wanne):
Bei dieser Variante werden die Kellerbauteile in Abhängigkeit von der oben beschriebenen Beanspruchung mit Hilfe von Beschichtungssystemen oder Bahnenabdichtungen abgedichtet.
Beide Varianten haben somit Vor und Nachteile beispielsweise in Bezug auf Kosten, Nachbesserbarkeit von Fehlstellen, Konsequenzen für den Ausbau und die Nutzung des Kellergeschosses, den Bauablauf etc. de Entscheidung, ob das Gebäude unterkellert werden soll, und wenn ja, weiche Art der Abdichtung gewählt wird, sollte daher in enger Abstimmung mit dem Architekten oder einem entsprechenden Fachplaner erfolgen. Auch beim Kauf einer Immobilie sollte diesem Punkt ein besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Obwohl die Herstellungskosten für Abdichtungen im Vergleich zu den Gesamtkosten der Bauwerkserstellung lediglich einen geringen Anteil einnehmen, kommt den Abdichtungen auch in wirtschaftlicher Hinsicht ehe große Bedeutung zu, weil bei nicht gegebener Funktionsfähigkeit hohe Folgekosten aus den Schäden und insbesondere für die Instandsetzung entstehen, da die Abdichtungen nach Bauwerkserrichtung nur noch schwer bzw. nicht mehr zugänglich sind.
Aus Deinem Gutachten ergibt sich dann, wie Dein favorisierter Baupartner den Keller auszuführen hat; im Übrigen würde der Geologe Dir sicher Deine Ängste in Sachen WU-Beton nehmen (können), wenn Du ihn fragen
würdest.
Freundliche Grüße