Protokolle zum Belegreifheizen - Welches Formular nehmen?

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R

R.Hotzenplotz

Hi!

Bei uns steht bald das Legen des Estrichs an und wir sind uns nicht im Klaren darüber, wie wir mit dem Belegreifheizen umgehen, zumal der GU dann mit dem Thema durch ist und der Innenausbau in Form von Eigengewerken erfolgt.

Der Estrichleger hat das hier geschickt:

protokolle-zum-belegreifheizen-welches-formular-nehmen-278204-1.jpg


Der Parkettleger hat mir das hier geschickt:

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Welches Protokoll professioneller aussieht, darüber müssen wir nicht reden aber die Frage ist eben, was wirklich richtig ist. Jeder beharrt drauf, dass sein Protokoll das richtige ist.

Die erforderliche Zeitspanne ist ja ebenfalls unterschiedlich.

Wie löst man das am besten.

GU fragen bringt nichts, der hat gesagt, das sei unnötig und wenn wir das haben wollen, verlängert sich die Bauzeit auf unsere Verantwortung, da Belegreifheizen nicht in der vertraglich zugesicherten Bauzeit des Werkvertrags enthalten ist. Das Belegreifheizen sei eine Sitte "alter" Parkettleger und werde eigentlich nicht mehr gemacht heutzutage. Der Parkettleger dagegen sagt, dass gerade "neuere" Parkettleger das machen, denn das sei erst seit wenigen Jahren so, dass hier richtig Wert drauf gelegt wird. Und wenn wir es nicht machen, muss eine Haftungsauschlusserklärung unterschrieben werden.

Ich denke, es ist klar, dass ein Belegreifheizen durchzuführen ist. Die Frage ist, wie lege ich mich auf das richtige Protokoll fest und wie überzeuge ich dann alle Beteiligten zu diesem Protokoll?


Jetzt bleibt abzuwarten, was der Fliesenverleger fordert. Nicht, dass der noch mit einer dritten Variante um die Ecke kommt.
 
M

MayrCh

Der Estrichleger mach die Funktionsaufheizung nach DIN EN 1264; daran anschließend dann das Belegreifheizen des Parkettlegers. Müsste so aber auch im Protokoll des Belegreifheizen stehen. Kann deine Anhänge leider nicht lesen.
 
truce

truce

55 bzw. 60°C sind doch absolut übertrieben bei heutigen Fußbodenheizung und gedämmten Hütten!
Vor allem, wenn man sowieso nur eine Wärmepumpe als Quelle hat.

Bei korrekter Auslegung wird die Vorlauftemperatur vermutlich nie über 35°C liegen.
 
R

R.Hotzenplotz

Der Parkettleger sagt, das Formular muss zwingend den Anforderungen der DIN 18356 entsprechen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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