Alter der Hausanschlüsse im Altbau - Verfallsdatum Anschlüsse?

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Winniefred

Winniefred

Wir besitzen einen Altbau von 1921. Wie alt die jeweiligen Anschlüsse sind, wissen wir nicht. Vom Vorbesitzer haben wir keinerlei Informationen erhalten. Nächste Woche werde ich bei den Staftwerken anrufen und hoffe, dass diese mir sagen können, wann was verlegt wurde. Innerhalb des Hauses ist nun alles neu (Sanierung 2017). Zumindest das Stromkabel, das von außen "reinkommt", scheint nicht besonders alt zu sein.

Wie alt "dürfen" Anschlüsse denn vernünftigerweise sein? Im kommenden Jahr steht hier in jedem Fall eine Dichtheitsprüfung an, damit wir auch den entsprechenden Rohrbruch mitversichern können. Natürlich kann es auch sein, dass wir die Anschlüsse dann erstmal erneuern müssen (bis zur Straße sind es ca 4m, also wären die Kosten hoffentlich so einigermaßen überschaubar). Im Vorgarten haben wir eine kranke Birke gefällt. Deren Wurzeln könnten die Anschlüsse theoretisch schon beschädigt haben. Es liegen Gas, Wasser und Strom an. Im Moment wäre natürlich zu hoffen, dass der Gasanschluss noch recht neu ist und damals auch die anderen Anschlüsse gleich mitsaniert wurden. Die Gasheizung wurde 2010 eingebaut. Ob vorher schon mit Gas geheizt wurde, wissen wir nicht. Vom Vorbesitzer haben wir auch hierzu keinerlei Informationen erhalten.

Hat jemand Erfahrungen? Welches Verfallsdatum haben Anschlüsse von Wasser/Abwasser, Strom und Gas für gewöhnlich?
 
Knöpfchen

Knöpfchen

Normal sind die Anschlüsse die in das Haus kommen mit den Übergabepunkten Eigentum vom Versorger ,dieser Unterhält auch die Anschlüsse und sorgt für Betriebsicherheit.
Bei einer umfänglichen Renovierung der Hausinternen Installation sorgt der jeweilige Installateur gegebenenfalls dafür das die Anschlüsse vom Versorger überarbeitet oder erneuert werden .
 
Winniefred

Winniefred

Laut der Stadtwerke ist alles vom Haus bis zur 1. Abzweigung in unserem Verantwortungsbereich. Das war die Aussage am Telefon. Ich muss das aber mal nachlesen; erfahrungsgemäß bekommt man am Telefon ja gerne mal falsche Informationen. In der Gebäudeversicherung mussten wir auf einen Versicherungsschutz für die paar Meter von der Kellerwand bis Abzweig verzichten, da keine aktuelle Dichtheitsprüfung vorliegt. Diese muss aber bis 2025 auf jeden Fall gemacht werden vom Fachbetrieb, das ist gesetzlich festgelegt. Auf jeden Fall habe ich für Strom, Wasser, Abwasser und Gas die Pläne bekommen und es ist eh alles völlig anders als gedacht. Wir haben ja ein Reihenendhaus. Unser Gasanschluss verläuft durch den Vorgarten der direkten Nachbarn und in der Mitte von deren Keller kommt das Gas dann zu uns rüber. Die Leitung, die da schon halb in die Wand eingeputzt ist, sieht sehr alt aus. Unser Gasverteiler oder wie man es nennen will, ist von 1995. Wie alt die zuführenden Leitungen sind (also alles von der Straße bis zu dem Kasten), weiß ich nicht. Unser Wasser und Abwasser liegt gleich mal 2 Häuser weiter im Vorgarten der anderen Nachbarn, die Installationen (Gusseisen...sehen aus wie original 1921) verlaufen in den Kelleraußenwänden von denen, über die direkten Nachbarn zu uns und kommen bei uns aus der Außenwand des Kellers. Lediglich Strom verläuft in unserem Vorgarten und teilt sich dann in den Anschluss der Nachbarn und unseren auf. Das wird lustig, wenn man das mal sanieren muss oder ein Schaden auftritt. Zum Glück haben wir gute Nachbarn.
Was die Lage der Telefonleitungen angeht bin ich noch nicht schlauer, da warte ich noch auf Antwort.

Innerhalb des Hauses ist wie gesagt alles saniert worden. Nur die Zuleitungen sind eben die, die vorher schon da waren. Ab Elektro/Gaskasten/Hauswasserfilter ist alles neu.
 
Knöpfchen

Knöpfchen

Stadtwerke sind oft noch kleine eigene Versorger mit eigenartigen Bestimmungen.
Diese doppelten E—Anschlüsse kenne ich auch ,da wird in unserem Gebiet (EWE)bei Sanierung ohne Mullen und Knullen getrennt ,jeder Haushalt erhält ohne Kosten einen eigenen Anschluss.
Evtl. hilft ein Kontakt zum Installateur welcher auch bei den Stadtwerken zugelassen (wichtig)ist weiter.
 
Zuletzt aktualisiert 12.11.2024
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