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nasdaqt
Hallo zusammen,
ich habe eine Neubau-ETW vom Bauträger erworben und mit dem Programm 153 (Energieeffizient Bauen) der KfW finanziert.
Von Seiten des Energieberaters kam bei Ausfertigung der Besätigung zum Antrag der Hinweis, dass er auch direkt den Zuschuss zur Baubegleitung über Programm 431 (50%, max. 4.000 EUR) beantragt. Kurz darauf bekam ich auch schon die Zuschussbestätigung.
Die Wohnung werde ich nächste Woche beziehen, dann wird auch der Blower-Door-Test durchgeführt und die Bestätigung nach Durchführung erstellt.
Jetzt frage ich mich, ob und welche Kosten überhaupt nach Programm 431 förderfähig sind bzw. ob das überhaupt hätte beantragt werden dürfen. Nach Lektüre der Programmrichtlinien kommt es mir eher so vor, als wäre das Programm an Bauherren gerichtet, die den Energieberater ständig benötigen (Statik, Auswahl der Gewerke, usw.). Mich als Käufer betrifft ja soweit ich das verstehe ausschließlich der Blower-Door-Test. Die anderen Kosten sollten ja bereits beim Bauträger angefallen sein oder?
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank vorab,
MfG Andreas
ich habe eine Neubau-ETW vom Bauträger erworben und mit dem Programm 153 (Energieeffizient Bauen) der KfW finanziert.
Von Seiten des Energieberaters kam bei Ausfertigung der Besätigung zum Antrag der Hinweis, dass er auch direkt den Zuschuss zur Baubegleitung über Programm 431 (50%, max. 4.000 EUR) beantragt. Kurz darauf bekam ich auch schon die Zuschussbestätigung.
Die Wohnung werde ich nächste Woche beziehen, dann wird auch der Blower-Door-Test durchgeführt und die Bestätigung nach Durchführung erstellt.
Jetzt frage ich mich, ob und welche Kosten überhaupt nach Programm 431 förderfähig sind bzw. ob das überhaupt hätte beantragt werden dürfen. Nach Lektüre der Programmrichtlinien kommt es mir eher so vor, als wäre das Programm an Bauherren gerichtet, die den Energieberater ständig benötigen (Statik, Auswahl der Gewerke, usw.). Mich als Käufer betrifft ja soweit ich das verstehe ausschließlich der Blower-Door-Test. Die anderen Kosten sollten ja bereits beim Bauträger angefallen sein oder?
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank vorab,
MfG Andreas