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Wie muss ich es rechtlich angehen, wenn ich einen Übergabetermin vom GU erzwingen möchte? Laut Vertrag wird eine Bauzeit von 6 Monaten angestrebt. Trocknungszeiten, Urlaub etc. wird nicht berücksichtig. Ich habe keine Ahnung, wie ich vom Baubeginn an das Ende berechnen soll. Aktuell befinden wir uns im 8. Monat. Es stehen nur noch Malerarbeiten und Belagsarbeiten im Innenbereich an. Außen noch ein paar Kleinigkeiten, die aber einen Einzug dennoch ermöglichen. Ein Ende sollte in Sicht sein, die Handwerker kommen aber nicht in die Pötte (zu viel Arbeit). Ich benötige aber einen definierten Termin, um ggf. Kosten wie Miete etc. auf den GU abzuwälzen.
Ein weitere Punkt ist die letzte Rate: Diese wollte ich einbehalten, bis alles erledigt ist. Allerdings rückt der GU erst mit den Unterlagen raus, die ich auch für die KFW für einen Tilgungszuschuss benötige, sobald alles bezahlt ist. Was ist davon zu halten? So gebe ich meinen letzten Joker ab und darf nachher selber hinter der Beseitigung von Mängel hinterherlaufen oder ich verzichte auf den Zuschuss...Was schlagt ihr vor?
Ein weitere Punkt ist die letzte Rate: Diese wollte ich einbehalten, bis alles erledigt ist. Allerdings rückt der GU erst mit den Unterlagen raus, die ich auch für die KFW für einen Tilgungszuschuss benötige, sobald alles bezahlt ist. Was ist davon zu halten? So gebe ich meinen letzten Joker ab und darf nachher selber hinter der Beseitigung von Mängel hinterherlaufen oder ich verzichte auf den Zuschuss...Was schlagt ihr vor?