K
KSchmidtke
Hallo zusammen,
ich baue in einer Gegend, wo "Eingeschossigkeit" vorgeschrieben wird.
Lt. der Bauordnung ist folgendes zur Vollgeschossigkeitsberechnung definiert:
Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Dachgeschoss und berechne die Grundfläche.
Schritt 2: Nun berechne ich 3/4 oder 75 % davon = 95,20 qm.
Schritt 3: Als letztes berechne ich nun die Fläche, die höher ist als 2,3 m von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut = 95,70 qm.
Es liegt also eine Überschreitung von lächerlichen 0,50 qm vor.
Gibt es hier ggfs. kreative Lösungen, um das doch noch hinzubekommen? Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen und die Dachneigung erhöhen.
Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen (für Baurecht). Beide haben gesagt, es gäbe Möglichkeiten die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen, sofern es keine manipulierte/künstliche Installationsebene ist, dann wäre dies in Ordnung und diese Erhöhung würde dazu führen, dass an der Stelle weniger als 2,3 m bestehen würden. Stutzig macht mich, dass zwei Rechtsanwälte unabhängig voneinander das gleiche sagen während die Baufirma alle alternativen verneint und nun so tut als verstehe Sie die Argumentation der Anwälte nicht... zum verrückt werden. Es geht hier schließlich nur um lächerliche 0,50 qm.
Habt ihr schonmal ähnliches gehabt? Wie seht ihr das?
Grüße,
Kerstin
ich baue in einer Gegend, wo "Eingeschossigkeit" vorgeschrieben wird.
Lt. der Bauordnung ist folgendes zur Vollgeschossigkeitsberechnung definiert:
Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Dachgeschoss und berechne die Grundfläche.
Schritt 2: Nun berechne ich 3/4 oder 75 % davon = 95,20 qm.
Schritt 3: Als letztes berechne ich nun die Fläche, die höher ist als 2,3 m von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut = 95,70 qm.
Es liegt also eine Überschreitung von lächerlichen 0,50 qm vor.
Gibt es hier ggfs. kreative Lösungen, um das doch noch hinzubekommen? Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen und die Dachneigung erhöhen.
Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen (für Baurecht). Beide haben gesagt, es gäbe Möglichkeiten die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen, sofern es keine manipulierte/künstliche Installationsebene ist, dann wäre dies in Ordnung und diese Erhöhung würde dazu führen, dass an der Stelle weniger als 2,3 m bestehen würden. Stutzig macht mich, dass zwei Rechtsanwälte unabhängig voneinander das gleiche sagen während die Baufirma alle alternativen verneint und nun so tut als verstehe Sie die Argumentation der Anwälte nicht... zum verrückt werden. Es geht hier schließlich nur um lächerliche 0,50 qm.
Habt ihr schonmal ähnliches gehabt? Wie seht ihr das?
Grüße,
Kerstin