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Serina85
Hallo zusammen, ich grüße Euch herzlich!
Mein Mann und ich (Sohn 1 Jahr alt) haben für nächstes Jahr eine Eigentumswohnung 2. Etagen mit Garten in einem 2-Parteien-Haus gekauft. Über uns befindet sich eine 2,5 Zimmer Wohnung 50qm die vermietet wird und der Eigentümer nicht im Hause wohnt. Die Anlage hat einen Verwalter der alles mit Hausgeld etc. regelt. Leider ist der langjährige Vermieter ausgezogen. Nun steht die Wohnung leer und zum Verkauf. Die Wunschvorstellungen der Eigentümer entsprechen nicht der Marktlage, auch vor 2 Jahren wurde die Wohnung zu dem Preis nicht verkauft. Alles nicht schlimm für uns, aber leider steht die Wohnung schon mehrere Monate leer und keiner kümmert sich. Gibt es sowas in Obhuts-/Sorgfaltspflicht für Eigentümer. kann der Verwalter etwas tun? Ich mache mir Gedanken wegen den Leitungen und Feuchtigkeit in der Wohnung. Habt Ihr Erfahrungen? Ratet ihr uns zur Rechtsschutzversicherung?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus!
Liebe Grüße Sonja
Mein Mann und ich (Sohn 1 Jahr alt) haben für nächstes Jahr eine Eigentumswohnung 2. Etagen mit Garten in einem 2-Parteien-Haus gekauft. Über uns befindet sich eine 2,5 Zimmer Wohnung 50qm die vermietet wird und der Eigentümer nicht im Hause wohnt. Die Anlage hat einen Verwalter der alles mit Hausgeld etc. regelt. Leider ist der langjährige Vermieter ausgezogen. Nun steht die Wohnung leer und zum Verkauf. Die Wunschvorstellungen der Eigentümer entsprechen nicht der Marktlage, auch vor 2 Jahren wurde die Wohnung zu dem Preis nicht verkauft. Alles nicht schlimm für uns, aber leider steht die Wohnung schon mehrere Monate leer und keiner kümmert sich. Gibt es sowas in Obhuts-/Sorgfaltspflicht für Eigentümer. kann der Verwalter etwas tun? Ich mache mir Gedanken wegen den Leitungen und Feuchtigkeit in der Wohnung. Habt Ihr Erfahrungen? Ratet ihr uns zur Rechtsschutzversicherung?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus!
Liebe Grüße Sonja