opalau
Ach so, sorry, meine Aussage passte nicht ganz zu deiner.Nun hat er aber schon seine persönliche, die für seinen Preis gültige.
Gute Bauleistungsbeschreibungen sind ja durch mehrere Hände, sprich Abwälte wasserdicht abgesegnet. Da wird nichts umgeworfen.
Aber gut. Solang der TE nicht den Gang geht und seine persönlichen Leistungen abfragt, kommt man hier auch zu keinem Ergebnis.
Wir hatten aber in der Tat auch den Fall, dass die Bauleistungsbeschreibung die Teil unseres Vertrags wurde individualisiert war, z.B. die Betondecke auf dem OG wurde explizit dort festgelegt. Ob das nun üblich ist weiß ich nicht.