Wohnung geerbt, wann verkaufen?

4,00 Stern(e) 3 Votes
H

HilfeHilfe

Ich glaube, es ist gemeint, dass bei zeitnahem Verkauf die Erbschaftssteuer nach dem erzielten Verkaufspreis berechnet wird und nicht nach einem geschätzten Wert. (Wenn ich mich nicht irre)
sagt wer ?

dann könnte er innerhalb der familie für 5 € verkaufen und dann die erbschaftssteuer ganz umgehen ?

gibt's nicht
 
S

Steven

sagt wer ?

dann könnte er innerhalb der familie für 5 € verkaufen und dann die erbschaftssteuer ganz umgehen ?

gibt's nicht
Hallo HilfeHilfe

so ungefähr ist das doch gemeint.
Das Finanzamt bewertet die Wohnung nach einem Richtwert.
Wenn ich dann durch eine kleine Schönheitsmaßname den Verkaufswert etwas "aufpeppe", habe ich einen gewissen Nutzen vom späteren Verkauf.

Steven
 
H

HilfeHilfe

Hallo HilfeHilfe

so ungefähr ist das doch gemeint.
Das Finanzamt bewertet die Wohnung nach einem Richtwert.
Wenn ich dann durch eine kleine Schönheitsmaßname den Verkaufswert etwas "aufpeppe", habe ich einen gewissen Nutzen vom späteren Verkauf.

Steven
ja und ? verstehe es nicht. Das Finanzamt wickelt einmal die erbschaftssteuer ab. beim Verkauf hält sie die Hand nochmal auf beim Käufer der die grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Eben zum höheren Preis.

Eine Etwaige Renovierung kann man nicht mit der Erbschaftssteuer verrechnen. Die Kosten kann man höchstens über die Steuererklärung geltend machen. und da nur über die arbeit und haushaltsnahen dienstleistung
 
S

Steven

ja und ? verstehe es nicht.
Hallo HilfeHilfe

die Wohnung ist etwas, sagen wir altbacken.
Wenn ich nach der Erbschaftssteuer eine Renovierung vornehme (ich kann so was selbst) neuer Anstrich, Parkett abschleifen, evtl neues Bad, kann der erzielte Verkaufspreis weit über dem geschätzten Wert der Wohnung liegen.

Steven
 
H

HilfeHilfe

Hallo HilfeHilfe

die Wohnung ist etwas, sagen wir altbacken.
Wenn ich nach der Erbschaftssteuer eine Renovierung vornehme (ich kann so was selbst) neuer Anstrich, Parkett abschleifen, evtl neues Bad, kann der erzielte Verkaufspreis weit über dem geschätzten Wert der Wohnung liegen.

Steven
Ja und weiter ??? Evtl musst du beim Verkauf Spekulationssteuer on top abdrücken . Deine Arbeitszeit ist Freizeit
 
S

Steven

musst du beim Verkauf Spekulationssteuer on top abdrücken . Deine Arbeitszeit ist Freizeit
Hallo HilfeHilfe

für die Spekulationssteuer gilt die 10jahres Frist.
Die Wohnung wurde von der Bekannten 1976 gekauft. Also ist die Spekulationsfrist um.
Und Arbeitszeit und Freizeit: Das trenne ich nicht so. Alles was ich für mich mache, ist so was ähnliches wie Hobby.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wohnung geerbt, wann verkaufen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erst Wohnung, dann Haus Bauen? 17
2Wohnung über Kredit kaufen und vermieten 37
3Kauf + Renovierung von altem Haus: Pro und Contra?? 22
4Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln! 21
5Unerwarteter Verkauf von gemieteter Wohnung. Optionen? 72
6Vermietete Wohnung als Eigenkapitalersatz 11
7Umbau einer Wohnung im Elternhaus - Kredit, ohne Eigentümer zu sein? 11
8Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt 44
9Finanzierung durch Beleihung einer Wohnung der Oma 12
10Zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. 60-70% im Winter 33
11Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren 50
12Frage zu Renovierung (Unterputz) einer Wohnung im Wohnblock. 27
13Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich? 33
14Grundrissänderung - Tragende Wände in Wohnung. Was tun? 14
15Feng Shui in der Wohnung ? 11
16Hauskauf, Renovierung, Außenanlagen/Hypothekendarlehen finanzieren 10
17Wohnung renoviert - unangenehmer Geruch?! 12
18Wäschetrocknen in neuer Wohnung verboten?! 10
19Wohnung verkaufen und Haus bauen? Was meint ihr? 14
20Spekulationssteuer auf Erbpacht 27

Oben