Zahlungsplan trotz rechtlicher Mängel akzeptieren?

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K

Kraneberger78

Hallo,
bräuchte mal eure Meinungen. Wir haben ein Grundstück und ein Bauunternehmen, dass uns ein Haus darauf bauen soll.
Vertragsentwurf war zur Prüfung beim Sachverständigen (Bauherren-Schutzbund). Der meinte unser Zahlungsplan entspricht nicht dem seit 2018 geltenden Recht. 5% Sicherheitseinbehalt bei der ersten Rate nach Paragraf 650 Baugesetzbuch sind nicht angegeben. Die 10% Schlusszahlung bei Abnahme sind auch nicht im Plan. Auf letzteres habe ich den Unternehmer angesprochen. Er meinte, da sei ein Gesetz beschlossen, dass seine Firma so nicht umsetzen könne, dann könne er seine Subunternehmen nicht bezahlen. Das wäre für ein mittelständisches Unternehmen unmöglich zu leisten. Nun gut denk ich, wenn der Rest bis dahin passt, gehe ich das Risiko ein. Oder? Die 5% Sicherheitseinbehalt habe ich noch nicht angesprochenen, weil der Sachverständige meinte, müsse ich nicht. Weiss nicht, ob ich die einfach am Anfang einbehalten soll - was ja mein Recht ist ( was aber vermutlich direkt zu Baubeginn die Stimmung vergiftet) oder ob ich den Punkt mit ihm vorher kläre.
So oder so, wie findet ihr den Zahlungsplan ?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
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Y

ypg

Ihr zahlt nach geschlossenem Rohbau mehr als 50%
Ich bin da kein Fachmann, aber ziehe meine Schlüsse nach mehrjährigem Lesen im Forum, dass bei 50% die gesunde Grenze ist.
Allerdings habe ich bis jetzt immer nur Zahlungspläne gesehen, die weit über 50% für den geschlossenen Rohbau zahlen und dann auch nur noch 3-4 Raten, also grob immer 10 Raten plusminus. Mit 17 Raten liegst Du richtig komfortabel.
Punkt 5 hab ich noch nie im Zahlplan gelesen, Punkt 13-16 fällt auch meist raus. Insofern sehr positiv.

Ich sag es mal so: ich zahle lieber verhältnismäßig etwas zu viel und baue mit einem für mich vertrauenswürdigen Baupartner, der einen guten Ruf hat als mit einem schlechten, wo ich nach jeder Position erst mal einen Sachverständigen einschalten müsste.

Es wäre wohl gut, wenn sich hier jemand meldet, der etwas aus der Aussage
dass seine Firma so nicht umsetzen könne, dann könne er seine Subunternehmen nicht bezahlen.
zur Bonität sagen, also herauslesen kann.
 
MadameP

MadameP

Was den Sicherheitseinbehalt angeht, darf der Auftragnehmer entscheiden, ob er den in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten möchte. Wir wollten auch nicht direkt zu Beginn die Stimmung vergiften und haben gefragt, wie er's denn haben möchte, ob wir einbehalten sollen oder er uns eine Bürgschaft zur Verfügung stellt. Er hat sich dann um die Bürgschaft gekümmert und erst als die vorlag, haben wir den ersten Abschlag angewiesen.
 
M

Mottenhausen

Der Zahlungsplan ist doch top, dagegen ist unser "Baumeister-Haus" Zahlungsplan eine Katastrophe (wenige, große Abschläge und von Anfang an überbezahlt). Dafür ohne Abtretung der Kreditauszahlung, dann haben wir halt die eine Kröte geschluckt, um der anderen zu entgehen.
 
H

haydee

Die Bank kann Auskünfte einholen über die Bonität des GU.
Leider kann es trotz positiver Auskunft zur Insolvenz kommen, da die Daten nicht aktuell sind. Letzter Jahresabschluss
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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