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Matze999
Hallo zusammen,
in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.
Die Traufhöhe ist mit 4,50 vorgegeben. Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind. Wobei es eigentlich keinen Sinn macht einen Erker im DG zu bauen, der nur eine Traufhöhe von 4,5 m hat...
Könnt ihr mit weiterhelfen, wie das geregelt ist, wenn nichts hierzu im B - Plan steht?
in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.
Die Traufhöhe ist mit 4,50 vorgegeben. Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind. Wobei es eigentlich keinen Sinn macht einen Erker im DG zu bauen, der nur eine Traufhöhe von 4,5 m hat...
Könnt ihr mit weiterhelfen, wie das geregelt ist, wenn nichts hierzu im B - Plan steht?