Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?
Dachaufbauten haben keine eigene Traufhöhe und sind üblich von Dachneigungsvorgaben ausgenommen - nur selten werden extra Vorgaben für Gauben-Dachneigungen und -firstrichtungen genannt.
Wie sieht es denn dann mit Dachaufbauten aus (siehe beigefügtes Foto)?
Allerdings mußt Du Dich schon entscheiden, ob Du nach "Dachaufbauten" fragst, oder nach "siehe beigefügtes Foto": eine Gaube wäre ein Dachaufbau; das auf dem Bild ist aber wohl eher ein Zwerchhaus: man sieht am unteren Bildrand eine einzelne Dachsteinreihe in der Flucht des Dachüberstandes, die Front des (dann eben nur vermeintlichen) Aufbaues führt aber die Außenwand des darunterliegenden Geschosses fort. Der Unterschied mag dem oberflächlichen Blick entgehen, hindert m.E. aber die rechtliche Einordnung als "Dachaufbau".
Aus meiner Sicht ist das Beispiel also eher ein Dachdurchstoß denn ein Dachaufbau und hat demnach als Wandhöhe analog zur Traufhöhe deren Begrenzung einzuhalten.