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grericht
Die Fenster die es damals gab waren aber pro etage 2 Stück links und rechts ind er Giebelwand. Jetzt gibt es 2 Fenster mittig übereinander. Einmal im 3. Stock und einmal im Dach. Das Fenster im Dach ist wohl sogar zwischen der 4. und 5. Etage (Dach und Spitzboden). Diese Wohnungen wurden 2002 zu Maisonettwohnungen ausgebaut. Und frühestens zu dem Zeitpunkt sind diese Fenster eingebaut wurden. Nur weil 1902 dort irgendwo Fenster waren ist es doch sicher nicht erlaubt irgendwo andere rein zu bauen?! Aber ich bin dabei KOntakt zum Eigentümer aufzunehmen.Also wäre es doch möglich, dass die vorhandenen Fenster legal sind. IMHO trägt aber der Nachbar die Beweislast.
... was wir ja aber eigentlich gar nicht wollen. Das Haus ist genau an der Grundstücksgrenze mit 2 Etagen gebaut. Es nimmt also kaum Platz vom Grundstück und bietet so schon etwa 160qm Nutzfläche. Man könnte es mit einem kleinen Anbau auf fast 180qm Wohn- und nochmal 25qm Nutzfläche bringen. Ein Carport an der Grundstücksgrenze zum Parkplatz (evtl ja sogar begehbar) wäre auch noch vorstellbar.Die unklare Rechtslage bezüglich der Fensteröffnungen in der Grenzwand könnte den Nachbarn überzeugen, Dir den Grundstücksstreifen mit deinem Altbau abzukaufen und den dann abzureißen. Man müsste gut verhandeln können ...
Und dazu kommen die schlechten bodenwerte im Neubaubereich und der Umstand, dass in beiden Straßenrichtungen Häuserfluchten einzuhalten sind. Wir hätten bei einem Neubau also ein Haus mitten im Grundstück mit 3m, 6m und zweimal 6-10m Abstand zu zweimal Straße, Parkplatz und versiegelte Fläche (wenn man die öffnen würde dann könnten hier nochmal 8m rausgeholt werden. aber 15*20m Garten war eigentlich nicht unser Ziel)
OK. Ist wie gesagt eh schon als Plan und ein Angebot wird gerade eingeholt.Für den Bauantrag brauchst sowieso eine amtliche Vermessung, die kannst also gleich beauftragen, da muss man nicht soviel raten.