Doppelhaushälfte 130qm - So wird es ausschauen

4,70 Stern(e) 3 Votes
lin0r87

lin0r87

So wir hatten unser erstes Gespräch mit dem Architekten und wir kamen zum folgendem Ergebnis

Leider haben wir im Erdgeschoss einen Versatz, wo wir nicht draufbauen dürfen. Dies hat man uns erst im Gespräch gesagt, nachdem wir unterschrieben haben!
Wie nennt man das, wenn man dort nicht drauf bauen darf, weil dort etwas anderes vom Nachbargrundstück liegt?

Wir dachten, das wir im OG dies vielleicht verlängern können und somit ein kleines Dach im Garten hätten..
Oder ist dies nicht Zulässig..?
doppelhaushaelfte-130qm-so-wird-es-ausschauen-318430-1.jpg
 
Y

ypg

Worum geht’s?
Neubau oder Gebrauchtimmo?
Welcher Versatz ist gemeint?
Ggf mal Originalpläne einstellen.
Auch mit Lageplan, Grundstück, Ausrichtung.
Was ist Deine Frage?
Und dann mal den Fragekatalog ausfüllen!
 
E

Escroda

Wie nennt man das, wenn man dort nicht drauf bauen darf, weil dort etwas anderes vom Nachbargrundstück liegt?
1. Baulast
2. Grunddienstbarkeit
oder beides
Oder ist dies nicht Zulässig..?
Bei 1. ist dies nicht zulässig, bei 2. müsste man die beim Grundbuch hinterlegte Eintragungsbewilligung kennen.
Für weitergehende Auskünfte wäre der amtliche Lageplan und der Bebauungsplan hilfreich.
 
lin0r87

lin0r87

Hoihoi...
also ihr habt schon recht...ein paar Informationen fehlen^^

Also es wird ein Neubau.

Im Bebauungsplan steht nichts wichtiges...
Wäre denn eine Bebauung anhand einer Sondergenehmigung oberhalb möglich?
Jemand Erfahrungen gemacht?
doppelhaushaelfte-130qm-so-wird-es-ausschauen-319251-1.jpg
 
A

Altai

Ich finde deinen Beitrag auch verwirrend. Wolltest du sagen, dass du deinen rechteckigen Grundriss aufgeben musst und diese Ecke oben links aussparen, weil du da nicht hinbauen darfst?
Was genau die Frage ist, verstehe ich auch nicht.
 
E

Escroda

Wäre denn eine Bebauung anhand einer Sondergenehmigung oberhalb möglich?
Nein.
Jemand Erfahrungen gemacht?
Ja. Die Baulast belastet dein Grundstück. Sie stellt ja gerade sicher, dass dort nichts gebaut werden darf, auch nicht im OG. Bei Abstandsflächenbaulast wäre evt. eine unterirdische Bebauung noch möglich.

Wenn die Nachbarn keine Fenster in der Wand haben, die zu deinem Grundstück weist, oder sich dort nur Räume befinden, deren Belichtung nicht so bedeutend ist, wie Bad oder Küche, könnte im Wege der Abweichung nach §69 Bauordnung NRW eventuell auf die Ecke in deinem Grundriss verzichtet werden, also auch im EG. Vermutlich hat das der Planer aber schon abgecheckt.

Hättest besser die andere Hälfte gekauft, wenn's Dich so stört.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2411 Themen mit insgesamt 83756 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Doppelhaushälfte 130qm - So wird es ausschauen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erster Grundriss-Versuch für Kettenhaus auf kleinem Grundstück 94
2Grundriss zu Einfamilienhaus erwünscht (versetztes Pultdach) 14
3Was lässt einen Neubau teuer werden? 20
4Ideen für einen Grundriss? 11
5Fertighausbau mit Massivhaus-Grundriss sinnvoll? 64
6Wie wird bei einem Neubau die Höhe der Grundschuld festgelegt? 14
7Ausrichtung der Räume bei Nord-Ost Grundstück 22
8Grundriss Mehrgenerationenhaus 15
9Neubaugebiet Gefälle auf Grundstück 10
10Grundriss Staffelgeschoss - Ist der so praktisch? 44
11Beratung und Meinungen zum Grundstück 32
12Gestaltung Grundriss. Was sind eure Meinungen / Vorschläge? 15
13Grundstückskauf mit Altbestand; zukünftig Neubau geplant 18
14Kosten bei Erbe, Abriss, Neubau 15
15Mein Grundriss für 4 Familienhaus, die Meinungen bitte 72
16Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche 529
17Haus passend zum Grundstück? Größe vom Grundstück ausreichend? 22
18Neubau Doppelhaus 155qm - Ausrichtung & Grundriss dementsprechend 59
19Projekt Eigenheim - Keller, Grundriss EG - Tipps 76
20Unser Grundriss-Entwurf, eure Meinungen 20

Oben