wrobel
Moin
Im Bebauungsplan steht
" auf den rückwärtigen nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen gem. § 14 Baunutzungsverordnung mit mehr als 15m2 Grundfläche unzulässig."
Eine Garage die 15m2 da hineinragt ist also zulässig. Wie sieht es mit einem geräteschuppen der nicht an die Garage angrenzt aus? Sind da wieder 15m2 möglich?
Das Bauamt konnte heute telef. keine Auskunft geben. Die Mitarbeiterin war sich in der Auslegung der Formulierung auch nicht sicher. Man wolle intern Rücksprache halten.
Wie schätzt ihr die Sache ein?
Olli
Im Bebauungsplan steht
" auf den rückwärtigen nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen gem. § 14 Baunutzungsverordnung mit mehr als 15m2 Grundfläche unzulässig."
Eine Garage die 15m2 da hineinragt ist also zulässig. Wie sieht es mit einem geräteschuppen der nicht an die Garage angrenzt aus? Sind da wieder 15m2 möglich?
Das Bauamt konnte heute telef. keine Auskunft geben. Die Mitarbeiterin war sich in der Auslegung der Formulierung auch nicht sicher. Man wolle intern Rücksprache halten.
Wie schätzt ihr die Sache ein?
Olli