Erfahrungen mit Waldumwandlung im Zuge der Baugenehmigung in Brandenburg

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M

Marah1992

Hi, ah cool danke.
Ja ist nicht geht Schwarz, nicht ganz Weiß…
Wir haben sogar ein Gutachten eines Sachverständigen und Statement von der Forstbehörde die da kein Problem sehen was das Gefahrenpotential angeht, aus dem allein sich ja die 25m ergeben würden.
Bei dir scheint es aber ein Bebauungsplan zu sein was anders zu bewerten ist als eine Bebauung nach Paragraf 34, also bei dir war es vorher Außenbereich und muss anders bewertet werden.
Wäre interessant wie UjReimann es hinbekommen hat. Wenn ich bei Google gucke stehen die Häuse „direkt“ neben Bäumen, also definitiv keine 25-30m Abstand…
Vielleicht noch Interessant: es gibt auch ein Protokoll was die Lage im Innenbereich eig gut beschreibt: „Besprechung Waldabstand und Verkehrssicherungspflicht
MUEEF 07.02.2019“.
Für den Abstand in Baugebieten gibt es eine Rechtsprechung von 2021: Niedersächsisches OVG Urteil vom 24.02.2021 - 1 KN 75/1. Das Urteil besagt, dass mit der Entwicklung eines besonderen Pflegekonzeptes für die Waldfläche und der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Forstamt Maßnahmen ergriffen werden können. Das Verbleiben eines Restrisikos, wie es bei jedem Baum in einem Abstand zu Wohnbebauung unterhalb seiner Länge besteht, ist nicht abwägungsfehlerhaft… Also kurzum der Abstand kann verringert werden, wenn entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Bei uns ist der Wald neben dem Grundstück ein Privatwald, der Eigentümer hat kein Problem mit unserem Bauvorhaben und würde uns auch „Wald“ verkaufen, sodass wir selbst das Risiko tragen würden. Vielleicht hat ja jemand im Innenbereich (Paragraf 34) noch Erfahrungen?
 
S

SaniererNRW123

Bei dir scheint es aber ein Bebauungsplan zu sein was anders zu bewerten ist als eine Bebauung nach Paragraf 34, also bei dir war es vorher Außenbereich und muss anders bewertet werden.
Jep, aber kein Außenbereich. Der Wald wurde extra im Innenbereich neu angepflanzt, der Bebauungsplan war für eine innerörtliche Konversionsfläche (Zeche). Aber wir haben uns auch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Bei inzwischen fast 400€ Bodenrichtwert macht es bei teilweise 1.000qm Grundstück schon was aus, wenn man nur ein kleines Häuschen bauen darf.
 
M

Marah1992

Ja, echt ärgerlich… Glaube es gibt aber noch sogenannte Außenbereichsinseln im Innenbereich wozu eine Zeche gehören könnte. Bei uns ist es wirklich nicht streitbar, dass es Paragraf 34 ist und es handelt sich nur um 1 unbebautes Grundstück von knapp 700m2. Also rechts links alles bebaut mit wenig Abstand zum Wald.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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